Gesundheitspolitik

AOK darf Angebote für Zytostatika-Versorgung öffnen

Die Angebotsfrist für die Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg ist abgelaufen

Berlin (ks). Die AOK Berlin-Brandenburg hat sich im Rechtsstreit um ihre Ausschreibung für parenterale Zubereitungen vor der Vergabekammer Brandenburg vorläufig durchsetzen können. Anfang letzter Woche sind die Anträge, mit denen ein Stopp der Ausschreibung verfolgt wurde, zurückgewiesen worden – ein Antrag ist allerdings noch anhängig.

Die AOK Berlin-Brandenburg hatte sich Anfang des Jahres – just nachdem die Hilfstaxe frisch vereinbart war – an eine neue Form der Ausschreibung gewagt: Es wurden Apotheken gesucht, die onkologische Arztpraxen in Berlin günstig mit parenteralen Zubereitungen versorgen. Die Ausschreibung wurde umgehend juristisch angegriffen. Zunächst wurde im Eilverfahren erwirkt, dass die AOK die Angebote vorläufig nicht öffnen darf. Doch im weiteren Verfahren, währenddessen die AOK ihre Ausschreibung nachbesserte und die Angebotsfrist bis zum 20. April verlängerte, konnten die rechtlichen Bedenken der Vergabekammer ausgeräumt werden. Die Angebote dürfen nun geöffnet werden.

AOK sieht sich bestätigt

"Die AOK Berlin-Brandenburg sieht sich durch die Entscheidungen der Vergabekammer Brandenburg sowohl in der Entscheidung zur Durchführung der Ausschreibung als auch in deren Konzeption bestätigt", erklärte Gabriele Rähse, Pressesprecherin der AOK Berlin-Brandenburg, gegenüber der AZ. Die Vergabekammer vertrete ebenso wie die AOK die Ansicht, dass die parenteralen Rezepturen in der Onkologie trotz des Bestehens der Hilfstaxe ausgeschrieben werden durften. Auch seien die Angaben der Kasse zum voraussichtlichen Auftragsvolumen als Grundlage für die Angebotserstellung als ausreichend betrachtet worden, so Rähse. Zuschläge werden allerdings vorerst nicht erteilt – damit muss noch bis zur Entscheidung aller Nachprüfungsverfahren gewartet werden. Rähse zufolge ist die Ausschreibung bei den Apothekern auf großes Interesse gestoßen. Genauere Angaben wollte sie unter Hinweis auf das noch laufende vergaberechtliche Verfahren nicht machen. Auf der Gegenseite ist man hingegen enttäuscht über die Entscheidungen der Vergabekammer. Es ist zu erwarten, dass nun sofortige Beschwerde beim Landessozialgericht eingelegt wird. Die unter anderem als Rechtsvertreterin beteiligte Anwältin Dr. Antje Boldt sieht dafür gute Gründe. Sie hält nicht nur in sachlicher, sondern auch in formeller Hinsicht einiges an dem Verfahren für angreifbar. Kommt es zum Beschwerdeverfahren, kann es für den Plan der AOK, ihre Selektivverträge zum 1. Juli anlaufen zu lassen, eng werden. Der Beschwerdeführer kann beantragen, dass bis zum Ende des Verfahrens keine Zuschläge erteilt werden dürfen.

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