Recht

Sozialhilfe: Wer in der PKV gefangen ist, bekommt sie auch bezahlt

(bü). Ein privat krankenversicherter Sozialhilfeempfänger hat Anspruch darauf, dass ihm der Sozialhilfeträger den Basistarif der privaten Krankenversicherung erstattet, wenn er die private Krankenversicherung sonst selber nicht bezahlen und auch nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann.


(LSG Nordrhein-Westfalen, L 9 B 49/09 SO ER)

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