Recht

Rundfunkgebühren: Geräte im Haus "befreien" beruflich genutzten PC

(bü). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass für einen beruflich genutzten PC im Regelfall keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Wer in seinem Arbeitszimmer einen internetfähigen Computer betreibt, muss dafür nicht zusätzlich Rundfunkgebühr zahlen, wenn er bereits für ein anderes Gerät im Haus zahlt. Ein selbstständiger Informatiker konnte sich gegen die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) durchsetzen. Er hatte in seinem Arbeitszimmer im Keller seines Privathauses einen PC installiert und die Rundfunk- und Fernsehgeräte in den Obergeschossen des Hauses angemeldet. Die GEZ argumentierte, dass der PC nur dann gebührenfrei bleiben könne, wenn im Arbeitszimmer bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät stünde. Das Gericht sah das anders. Das "Grundstück" sei entscheidend. Wenn jemand in seinem Haus bereits für ein Rundfunkgerät Gebühren zahle, dann sei der im Arbeitszimmer gewerblich genutzte PC als Zweitgerät davon befreit.

(Hessischer VGH, 10 A 2910/09)

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