Gesundheitspolitik

Einigung in der Palliativversorgung

Kassenartenübergreifender Vertrag für Hamburg

HAMBURG (tmb). Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist im SGB V geregelt, wird aber regional sehr unterschiedlich umgesetzt. Für Hamburg wurde jetzt als erstes Bundesland ein kassenartenübergreifender Vertrag über die Versorgung Sterbender geschlossen. Dies gaben die beteiligten Krankenkassenverbände am 27. Mai bekannt.

Fünf Palliativ Care Teams (PCTs) arbeiten bereits in der Hansestadt, drei weitere sind in Planung, sodass die flächendeckende Versorgung gesichert ist. Das Ziel der ambulanten Palliativversorgung ist, Sterbende zu Hause kompetent zu behandeln. "In Hamburg kann jeder gesetzlich Versicherte im Ernstfall von einem hoch qualifizierten Team aus Pflegediensten und Ärzten palliativmedizinisch betreut werden. Dafür haben sich Pflegedienste und Palliativmediziner zu Palliativ Care Teams zusammengeschlossen und sich mit den Krankenkassen auf einheitliche Verträge geeinigt," erklärte Günter Ploß, Leiter der Hamburger Landesvertretung der Ersatzkassenverbände anlässlich des Vertragsabschlusses. Dr. Lutz Hoffmann, Sprecher der Verhandlungsgruppe der PCTs, betonte, dass nun 20 Jahre nach der Eröffnung der ersten Palliativstation in einem Krankenhaus endlich auch die häusliche Versorgung funktioniert – "medizinisch, pflegerisch und finanziell". Hoffmann erklärte: "Damit können jetzt Menschen versorgt werden, die bisher ohne Betreuung waren."

Neben dem Verband der Ersatzkassen sind die AOK Rheinland/Hamburg und der BKK-Landesverband Nord an der gemeinsamen Vereinbarung beteiligt. Deren Vertreter hoben die kassenartenübergreifende Regelung hervor. "Es ist für uns sehr wichtig, dass die Palliativversorgung kein Wettbewerbsfeld unter den Krankenkassen darstellt und dadurch ein weiterer kassenartenübergreifender Vertrag entstanden ist," erklärte Siegfried Jähne, Regionaldirektor der AOK Rheinland/Hamburg.

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