Gesundheitspolitik

Vorläufig kein Preisstopp für PKV-Arznei

Ulrike Flach (FDP): GKV-Instrumente lassen sich nicht einfach auf die PKV übertragen

Berlin (lk). Vorerst kein Preisstopp und Zwangsrabatt für die PKV: Die privaten Krankenkassen werden aus rechtlichen Gründen zum 1. August nicht in das Arzneimittelsparpaket einbezogen. Die Prüfung der Übertragbarkeit von Preismoratorium und der Erhöhung des Herstellerrabattes von sechs auf
16 Prozent sei schwierig und noch nicht abgeschlossen, so die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach gegenüber der AZ.

Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei man sich einig, das Thema im zweiten Teil des Arzneimittelsparpaktes zum 1. Januar 2011 weiter zu verfolgen. Das Ergebnis sei offen. In dieser Frage gebe es auch keinen Dissenz mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), dementierte Ulrike Flach anderslautende Berichte über einen Konflikt zwischen Regierungsfraktionen und Ministerium. Zuvor war ein interner Vermerk des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, in dem auf rechtliche Probleme einer Ausweitung hingewiesen wird.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hatte der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 26. Mai) gesagt, die Regierungsfraktionen seien sich in dieser Frage einig. "Und dann muss das Ministerium das möglich machen", verlangte er. Die rechtlichen Hürden seien jedoch hoch, erklärte Flach. Man könne nicht ohne Weiteres die Instrumente für die GKV auf die private Krankenversicherung übertragen. Das gelte auch für die PKV-Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen für Preisverhandlungen mit Arzneimittelherstellern. Der Gesetzgeber könne Privatunternehmen nicht zu Preisverhandlungen verpflichten oder Preisverhandlungen auf den PKV-Verband übertragen. Diese Fragen müssten noch ausführlich geprüft werden.

Grundsätzlich einig seien sich FDP und Union jedoch, Orphan Drugs von der Erhöhung des Zwangsrabattes auszunehmen, sagte Flach zur AZ. Aber auch hier seien noch schwierige Fragen zu klären. Die Definition Orphan Drugs zur Behandlung seltener Erkrankungen sei nicht eindeutig, die Abgrenzung schwierig. Es müsse genau definiert werden, welche Hersteller in diesen Fällen von der Erhöhung des Rabattes ausgenommen werden könnten. Klar sei, dass die Hersteller dieser schwer zu finanzierenden Spezialpräparate nicht behindert werden sollen. Derzeit werden in der EU 60 Orphan-Medikamente auf einer speziellen Liste geführt.

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