Gesundheitspolitik

Die Herausforderungen steigen

ABDA-Spitze zur Zukunft der Apotheke

Meran (bra). Die Qualitätsanforderungen an die Apotheken werden steigen – trotz des weiter zunehmenden Ertragsdrucks. Dennoch sehen die ABDA- und BAK-Spitzen optimistisch in die Apothekenzukunft. Sie machten während einer berufspolitischen Diskussionsrunde im Rahmen des Meraner BAK-Fortbildungskongresses deutlich, dass sie auch in dem sich abzeichnenden "Gesetz zur Neuordnung des GKV-Arzneimittelmarktes" (vgl. DAZ Nr. 22, S. 16 ff.) durchaus positive Ansätze sehen.

ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf ließ in Meran durchblicken, dass ihm "sehr gelungen erscheint", mit welchen Neuformulierungen im Apothekengesetz das Gesundheitsministerium gegen die vom Gesetzgeber unbeabsichtigten Auswüchse des Arzneiversandhandels – die sogenannten Pick-up-Stellen – vorgehen will. Vorgesehen ist, dass Arzneiversand aus Versandapotheken nur direkt an die Adresse des Patienten erlaubt sein soll. Auch das Einsammeln von Rezepten über Pick-up-Stellen soll Versandapotheken verboten werden. Die gefundenen Formulierungen seien auch vom Justizministerium auf ihre rechtliche Tragfähigkeit geprüft worden. Enttäuscht zeigte sich Wolf allerdings über Äußerungen des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion. Jens Spahn hatte kürzlich bei der DAV-Wirtschaftstagung in Potsdam die Apotheker aufgefordert, die "Geisterdiskussion" über ein mögliches Verbot des Arzneiversandes einzustellen. Dafür gebe es nirgendwo eine Mehrheit.

Zur geplanten Umstellung der Honorierung des Pharmagroßhandels meinte Wolf, die Auswirkungen auf die Apotheken seien ihm unklar, er habe aber kein gutes Gefühl. Nachdem der Belieferungsanspruch und der Versorgungsauftrag des pharmazeutischen Großhandels im Rahmen der 15. AMG-Novelle etabliert worden sei, gebe es für die Politik eigentlich keinen zwingenden Grund mehr, an der Honorierung etwas zu ändern.

Wolf widersprach Hoffnungen, die Rabattverträge könnten im Rahmen der vorgesehenen Reformen fallen. Die Politik wolle allerdings eine "Weiterentwicklung". So solle die Laufzeit nicht unter zwei und nicht über vier Jahre hinausgehen. Auch solle die bisherige Zuständigkeit der Sozialgerichte gekippt werden. Drittens solle sichergestellt werden, dass immer wenigstens drei Alternativen zur Auswahl stehen.

Wolf begrüßte die insbesondere von der FDP gewünschte Neuregelung, dass Patienten abweichend von den Rabattverträgen gegen Übernahme der Mehrkosten ein gewünschtes anderes Präparat eines anderen Herstellers bekommen können sollen. Die dabei auftretenden Probleme seien "aber noch nicht wirklich gelöst". Da die vertraglich vereinbarten Preise nicht transparent sind, ist in der Tat unklar, wie die individuell anfallenden Mehrkosten ermittelt werden könnten. Auch der Vorschlag, den Patienten das Arzneimittel zunächst voll bezahlen zu lassen, um alsdann auf dem Kostenerstattungsweg die Mehrkosten zu ermitteln und zu verrechnen, löst das Problem nicht – jedenfalls nicht, solange die ausgehandelten Preise geheim bleiben sollen.

Überforderung?

Nach Auffassung der ABDA-Spitze ist für die Apotheken der "Weg zu mehr Qualität vorgezeichnet und nicht mehr rückgängig zu machen". Bedenken der Basis, dass die wachsenden Anforderungen im Hinblick auf Fortbildung, Qualitätsmanagement und Apothekentests, im Alltag kaum noch zu stemmen sind, werden nicht geteilt. Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie der ABDA, sagte voraus, dass im Rahmen der anstehenden Novellierung der Apothekenbetriebsordnung Qualitätsmanagement für Apotheken verpflichtend werde.

Eine gute Qualität in der Arzneimittelversorgung, so die ABDA-Granden, werde allerdings nur im Zusammenspiel mit den Ärzten möglich sein. Das Medikationsmanagement müsse zur gemeinsamen Aufgabe gemacht und dokumentiert werden. Die Verbesserungen werden allerdings nur möglich sein, "wenn mehr Geld ins System" komme. Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler scheine dies verstanden zu haben, so BAK-Präsidentin Erika Fink.

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