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- AZ 23/2010
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Gesundheitspolitik
Rösler stoppt G-BA
Der G-BA hatte am 18. März beschlossen, dass diese langwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern nur noch dann von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen, wenn sie nicht teurer sind als herkömmliches Insulin. Da ein Zusatznutzen nicht erkennbar sei, die Preisdifferenz zu Humaninsulin aber bei bis zu 70 Prozent liege, sei die Verordnung dieser Präparate unwirtschaftlich.
BMG: Nicht nur der Verkaufspreis zählt
Doch das Bundesgesundheitsministerium ist mit der Begründung nicht zufrieden. Der im Ministerium zuständige Abteilungsleiter, Ulrich Orlowski, forderte den G-BA auf, die Wirtschaftlichkeit von Lantus genauer zu untersuchen. Ein höherer Apothekenverkaufspreis reiche als Beleg für Unwirtschaftlichkeit alleine nicht aus. Möglicherweise ersparte Arztbesuche oder Klinikaufenthalte müssten berücksichtigt werden. Bis zu Klärung der Meinungsverschiedenheiten zwischen G-BA und BMG müssen die gesetzlichen Krankenkassen die beiden Diabetes-Mittel weiterhin bezahlen – möglicherweise bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung.
Den beiden Herstellern der neuartigen Diabetes-Medikamente Lantus und Levemir, Sanofi-Aventis und Novo Nordisk, bleiben damit zunächst Umsatzeinbußen in zweistelliger Millionenhöhe erspart. Sanofi-Aventis setzte in Deutschland zuletzt 130 Millionen Euro mit Lantus um. 400.000 der 1,8 Millionen auf Insulin angewiesenen Zuckerpatienten in Deutschland erhalten inzwischen Lantus statt herkömmlichen Insulins.
Der G-BA hatte schon vor gut vier Jahren einen entsprechenden Beschluss zu kurzwirksamen Analoginsulinen gefasst. In der Folge hatten die betroffenen Hersteller Rabattverträge mit Kassen geschlossen, die zu einer Preisabsenkung auf das Niveau von Humaninsulin führten. Daraufhin wurden diese Präparate ohne weiteren Beschluss des G-BA wieder zulasten der GKV verordnungsfähig.
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