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- AZ 34/2010
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Recht
Methadon muss nicht bezahlt werden
(bü). Eine Private Krankenversicherung muss die Kosten eines Heroinabhängigen für eine Methadonbehandlung nicht übernehmen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Heroinabhängigkeit eine "auf Vorsatz beruhende Krankheit" sei, die nicht zum Leistungsumfang der PKV gehöre. Das gelte um so mehr, wenn es sich bei dem Patienten um einen Krankenpfleger handelt, der aus beruflicher Erfahrung wissen müsse, wie schnell Heroin süchtig mache. Bei ihm, so das Landgericht, könne also erst recht davon ausgegangen werden, dass er "vorsätzlich gehandelt" habe.
(LG Nürnberg-Fürth, 8 O 3170/07)
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