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- AZ 35/2010
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Recht
Mit dem Examen muss Berufsausbildung nicht abgeschlossen sein
(bü). Eine Berufsausbildung endet regelmäßig, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist. Werden jedoch im Anschluss daran Qualifizierungsmaßnahmen in der jeweiligen Fachrichtung genutzt, die dem angestrebten Beruf dienen – und werden diese auch ernsthaft und nachhaltig betrieben –, so hat die Familienkasse die entsprechende Zeit der Ausbildung zuzurechnen. Mit der Folge, dass in dieser Zeit den Eltern weiterhin das Kindergeld zu zahlen ist. (Hier ging es um einen jungen Mann, der sein Studium mit einem Diplom abgeschlossen hatte, aber auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz noch nicht fündig geworden war. Er blieb immatrikuliert und besuchte Seminare und Vorlesungen, die Spezialkenntnisse vermitteln und seine Jobchancen erhöhen sollten. Dem Bundesfinanzhof genügte das, um auch für diese Zeit den Kindergeldanspruch anzuerkennen.)
(BFH, III R 80/08)
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