Recht

Auch "traditionell chinesisch" darf nur mit Erlaubnis behandelt werden

(bü). Ein Mann, der in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik sowie chinesischer Reflexzonen-Therapie mehrere Jahre in einer "TCM-Fachklinik" (TCM = traditionelle chinesische Medizin) gearbeitet hat, darf diese Tätigkeiten nur mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausüben. Das gilt auch dann, wenn er in einer Arztpraxis angestellt ist, bei der er lediglich abhängig und weisungsgebunden arbeitet und ein Facharzt ständig in Rufnähe ist. Es handelt sich nach Meinung des Verwaltungsgerichts Trier um eine Ausübung von Heilkunde, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden dürfe, "sondern vielmehr eine eigene medizinische Qualifikation" erfordere.


(VwG Trier, 5 K 221/10)

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