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Gesundheitspolitik
Seltene Krankheiten: Patienten für Ausnahmeregelung
Auf europäischer Ebene gebe es bereits zwei unabhängige Prüfungsverfahren. Diese reichten aus, betonte Andreas Reimann vom Achse Vorstand in Berlin. Im Bundestag wird diese Woche über die Änderungsanträge zum neuen Arzneimittelgesetz entschieden.
Manche Pharmaunternehmen nutzen eine Zulassung für seltene Erkrankungen, um das Medikament dann im großen Umfang auch für häufige Krankheiten einzusetzen und so hohe Gewinne zu erzielen. "Wir müssen dem Trojaner-Effekt vorbeugen, dass die Zulassung für seltene Erkrankungen verwendet wird, um die Indikation dann auszuweiten", betonte Reimann. Auch das "Slicing", das künstliche Aufteilen einer häufigen Erkrankung in mehrere seltene, müsse verhindert werden. Dazu reichten die derzeitigen EU-Regelungen aber aus, sagte Reimann. Eine weitere nationale Hürde bedeute vor allem mehr Bürokratie.
In den fünf Jahren seit Gründung der Achse sei für die vier Millionen Menschen, die in Deutschland an seltenen Erkrankungen leiden, schon viel bewegt worden. "Sie sind jetzt stärker ins Bewusstsein gerückt", sagte Reimann. Künftig soll ein Nationalplan, der nach europäischem Leitbild aufgestellt wird, beispielsweise die ambulante Versorgung der Patienten verbessern. "Es wird nicht für jede seltene Erkrankung ein Zentrum geben, aber es sind Bündelungen für einzelne Krankenhäuser denkbar", erläuterte Reimann.
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