Recht

Erst abspecken – dann (vielleicht) operieren

(bü). Eine gesetzlich krankenversicherte übergewichtige Frau hat keinen Anspruch darauf, dass ihre Kasse ihr eine operative Magenbandverkleinerung finanziert. Das könne nur dann der Fall sein, wenn sie zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie durchlaufen habe. Dies gelte auch dann, so das Sozialgericht Dortmund, wenn die (hier: 49-jährige) Patientin bereits an Diabetes mellitus sowie an Knie- und Wirbelsäulenbeschwerden leide. Allein die erfolglose Teilnahme an "Diät-Programmen" reiche nicht aus. Sie entsprechen nicht den qualitativen Anforderungen an ein langfristig wirkendes Therapiekonzept.


(SG Dortmund, S 40 KR 313/07)

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