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- AZ 49/2010
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Gesundheitspolitik
Hess: Scharfes Schwert zur Preisregulierung
BERLIN (lk). Die künftige Nutzenbewertung für neue Arzneimittel beinhaltet Vor- und Nachteile bei der von der Politik beabsichtigten Neuordnung des GKV-Marktes: "Es ist ein scharfes Schwert, um den Preis zu regulieren. Es ist aber kein scharfes Schwert, um die Spreu vom Weizen zu trennen und nur noch das auf den GKV-Markt zuzulassen, das wirklich einen belegten Zusatznutzen hat", sagte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im DAZ.TV-Interview mit Dr. Rainer Hess.
Er gehe davon aus, dass das neue Verfahren "schon eine preissenkende Wirkung" auslöse. Hess: "Das wird sicherlich zu einer Preisabsenkung führen." Zum Beleg des Zusatznutzens reichen nach Ansicht von Hess aber die reinen Zulassungsdossiers nicht aus. Surrogatparameter oder Nichtunterlegenheitsstudien wie für die Zulassung reichten nicht für den Beleg eines Zusatznutzens nach evidenzbasierten Kriterien aus. Hess: "Um den Zusatznutzen zu belegen, muss der Hersteller weitere Studien mit patientenrelevanten Endpunkten vorlegen."
Der Maßstab für den Zusatznutzen sei die Vergleichstherapie und nicht die Zulassung. Es gebe keinen Automatismus: "Aus der Zulassung folgt nicht immer der Nutzen oder sogar Zusatznutzen", sagte Hess.
Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums müsse eine klare Entscheidungsgrundlage auf evidenzbasierter Grundlage bieten, forderte der B-GA-Chef: "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie dieses Level nicht unterschreitet."
Bei den anstehenden Preisverhandlungen erwartet Hess große Konflikte zwischen Herstellern und GKV: "Das kann schon sehr konfliktiv werden. Ich gehe davon aus, dass das zu mehr Auseinandersetzungen führen wird." Allerdings befürchtet der G-BA-Chef keine Verzögerung bei der Einführung neuer Arzneimittel auf den deutschen Markt: "Der Zugang bleibt völlig frei. Ich wüsste nicht, wo es eine sicherere Grundlage für teure Innovationen natürlich mit abgesenkten Preisen gibt als in Deutschland."
Hess kritisierte, dass der G-BA keine Möglichkeit mehr habe, Arzneimittel bei nicht belegtem Nutzen von der Verordnung auszuschließen: "Da sagt das Ministerium: Nein, dass können Sie nicht." Darin sehe er eine erhebliche Belastung von Patienteninteressen. Hess: "Das bringt teilweise mehr Unsicherheit in den Arzneimittelmarkt."
DAZ.onlineDas gesamte Interview mit Dr. Rainer Hess finden Sie auf DAZ.online (www.deutsche-apotheker-zeitung.de) in der rechten Spalte bei DAZ.TV. |
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