Recht

(Zahn-)Ärztlicher Kunstfehler: Nicht informierter Patient hat Anspruch auf Schmerzensgeld

(bü). Ist eine Patientin von ihrem Zahnarzt nicht darüber aufgeklärt worden, dass bei der bevorstehenden Behandlung die – wenn auch sehr unwahrscheinliche – Möglichkeit einer Komplikation besteht, so hat sie Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn dieser Fall eintritt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sprach einer Frau 2000 Euro Schmerzensgeld sowie die Übernahme der anschließend notwendigen Zahnarztkosten zu, weil ein Implantateinsatz schmerzvoll misslang und eine Vielzahl an Folgebehandlung nach sich zog.

(Brandenburgisches OLG, 12 U 241/07)

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