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ADEXA kritisiert Speicherung sensibler Mitarbeiterdaten
Ab Januar müssen die Unternehmen die Einkommensdaten von 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmal pro Monat an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg schicken. Damit sollen ab 2012 Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Wohn- und Elterngeld einfacher berechnet werden können. Neben den reinen Verdienstdaten sind für die Berechnung der Leistungen aber auch Angaben zu krankheits- oder streikbedingten Fehlzeiten oder Nebeneinkommen erforderlich.
Für Mitarbeiter hat das Datenprojekt insofern einen Vorteil, als der Arbeitgeber künftig nicht mehr erfährt, ob und welche Sozialleistung er beantragt. Der Antrag soll über eine Signaturkarte erfolgen, die der Antragsteller der Behörde vorlegt.
Eine generelle Datensammlung und Vorratsspeicherung ist aber verfassungs- und datenschutzrechtlich bedenklich. Arbeitsministerin von der Leyen hat deshalb am 5. Januar angekündigt, den Umfang der Daten zu überprüfen. Streiktage sollen künftig nicht mehr getrennt ausgewiesen werden, sondern pauschal mit anderen Fehlzeiten zusammengefasst werden. Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht bekommen, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.
Dr. Sigrid Joachimsthaler
Kommentar: Keine Begehrlichkeiten wecken!Die Zusage der Arbeitsministerin, den Umfang der abgefragten und gespeicherten Daten zu überprüfen und die Arbeitnehmervertreter stärker in das Projekt einzubeziehen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Datensatz muss auf das zwingend notwendige Mindestmaß reduziert werden. Es kann nicht sein, dass in solchem Umfang sensible Informationen gesammelt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass ein Missbrauch nie ausgeschlossen werden kann. Wenn die Daten erst einmal vorliegen, entstehen nur unnötige Begehrlichkeiten – bis hin zu kriminellen Energien. Barbara Neusetzer, ADEXA, Erste Vorsitzende |
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