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Preisstopp erst zum 1. Oktober umsetzbar
"Die neuen Bestimmungen zum erhöhten Herstellerabschlag und zum Preismoratorium sind technisch nicht fristgerecht umsetzbar", heißt es in der BAH-Stellungnahme zur Anhörung. Die pharmazeutischen Unternehmer meldeten die Preis- und Produktangaben für ihre Arzneimittel der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) GmbH. Diese Meldedaten würden zunächst von der IFA, sodann vom ABDATA Pharma-Daten-Service verarbeitet und gelangten so letztlich zu den Apothekenrechenzentren, die ihrerseits die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen vornähmen.
Anpassung aller Prozessabläufe notwendig
Für die im Gesetz vorgesehene Neuregelung zum erhöhten Abschlag und zum Preismoratorium müsse insbesondere die IFA als erstes Glied in der Meldekette über entsprechende Produktbeschreibungen ein meldefähiges "neues Produkt" erstellen. Im Anschluss daran müssten die entsprechenden Prozessabläufe zwischen allen Beteiligten angepasst werden. Für diese Produkterstellung und Prozessumsetzung benötigen die Beteiligten mehrere Monate.
Der IFA-Termin für Meldungen zu Produkt- und Preisangaben zum 1. August 2010 sei Mitte Juli 2010. Nach den gegenwärtigen Plänen würden die abschließenden Beratungen im Gesundheitsausschuss aber erst am 16. Juni 2010, also nur vier Wochen vor dem letzten Meldetermin, stattfinden. "Damit bestehen erhebliche technische Probleme für eine fristgerechte Umsetzung der geplanten Neuregelungen", so der BAH. Diese technischen Umsetzungsprobleme dürften nicht einseitig zulasten der davon betroffenen Arzneimittel-Hersteller gehen. Technisch umsetzbar seien die entsprechenden Regelungen daher erst zum 1. Oktober 2010, sodass diese Regelungen auch erst zu diesem Datum in Kraft treten dürften.
BPI: Eingriffe in laufendes Geschäftsjahr vermeiden
Wie der BAH lehnt auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) den zum 1. August geplanten Preisstopp auf der Preisbasis 1. August 2009 ab und fordert Preismoratorium und erhöhten Zwangsrabatt auf den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012 zu beschränken, um "Eingriffe in das laufende Geschäftsjahr zu vermeiden und eine Anpassung an das sich verändernde Marktumfeld zu ermöglichen". Zudem fordert der BPI eine Ausnahme vom Preisstopp für "Härtefälle". Dies sei erforderlich für Arzneimittel, die sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sähen. Als Beispiel in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses führt der BPI Therapieallergene an, für die aufwendige und teure Studien gefordert würden, während gleichzeitig die Erlösbasis gemindert werde. Diese Kombination bedrohe den Fortbestand der Unternehmen.
Pro Generika: Kein Preisstopp für Generika
Der Branchenverband Pro Generika begrüßt zwar grundsätzlich die Maßnahmen der Bundesregierung, fordert jedoch den Verzicht des auch für Generika vorgesehenen Preisstopps. Der Gesetzesbegründung zufolge solle das Preismoratorium aber lediglich sicherstellen, dass der erhöhte Herstellerrabatt der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich zugute komme und nicht durch Preiserhöhungen kompensiert werden könne. Da Generika indes generell von der Erhöhung des Herstellerabschlags ausgenommen würden, mache es schon rein sachlogisch keinen Sinn, sie dennoch dem Preismoratorium zu unterwerfen. "Denn wenn der Herstellerabschlag für Generika konstant bleibt, bedarf es keines Preismoratoriums, um die Einsparungen tatsächlich zu erzielen, die mit der Anhebung des Abschlags generiert werden sollen", argumentiert Pro Generika in seiner Stellungnahme zur Anhörung.
VAD: Kein höherer Zwangsrabatt für Importe
Der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) fordert von der Regierungskoalition den Verzicht auf die Erhöhung des Zwangsrabattes für Importarzneimittel. Dies verringere den Importarzneimittelmarkt um 50 Prozent, eliminiere 80 Prozent der Importeure vom Markt und vernichte damit 4000 Arbeitsplätze in Deutschland. Die Erhöhung der Zwangsrabatte um zehn Prozent führe bei den gesetzlichen Krankenkassen letztlich zu höheren Ausgaben, weil der preisdämpfende Einfluss der Reimporte auf die Originalarzneimittel sich vermindere.
VFA: Sparpaket ist verfassungsrechtlich unzulässig
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) hält das Arzneimittelsparpaket der Regierungskoalition schon aus formalen Gründen für verfassungswidrig. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden am Vorgehen, die kurzfristigen Zwangsmaßnahmen vom Rest des Gesetzgebungsverfahrens abzukoppeln und an das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren im Wege eines Änderungsantrages anzudocken: Es sei verfassungsrechtlich unzulässig, im Wege von Änderungsanträgen Gesetzesregelungen aufzugreifen, die mit dem bereits laufenden Gesetzesverfahren im Hinblick auf Zielsetzung und Inhalt keinen hinreichenden sachlichen Zusammenhang hätten. "Einen solchen Zusammenhang sehen wir bei den laufenden Gesetzesverfahren nicht", schreibt der vfa in seiner Stellungnahme. Ein solcher Einschnitt, der in der Höhe wie in der Dauer inakzeptabel sei, beeinträchtige in hohem Maße forschende Unternehmen, die sich bislang als Stabilitätsanker in der Krise erwiesen hätten. Allein in den Jahren 2003 bis 2009 sei die pharmazeutische Industrie mit Zwangsrabatten in Höhe von 7,3 Milliarden Euro belastet worden– dies bei einem Gesamtumsatz von etwa 44 Milliarden Euro mit patentgeschützten Arzneimitteln und bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung von rund 31 Milliarden Euro. Eine weitere Erhöhung vereitele die erforderliche Planungssicherheit der Unternehmen und füge dem Pharmastandort nachhaltigen Schaden zu.
Eine Erhöhung des Zwangsrabattes laufe zudem einer Beförderung von vertraglichen Lösungen zuwider: Jeder Rabatt könne nur einmal gewährt werden. Wenn aber Rabattspielräume dem vertraglichen Bereich entzogen werden, so sänken auch die Chancen für den Abschluss dringend erforderlicher Versorgungsverträge. Zumindest aber müsse für innovative Präparate, sofern dezentrale Verträge mit Krankenkassen bereits geschlossen worden seien, der vertraglich vereinbarte Rabatt um den gestiegenen Zwangsrabatt – also zehn Prozentpunkte – vermindert werden. Auf diese Weise werde verhindert, dass wegen des (erhöhten) Zwangsrabattes bestehende dezentrale Verträge – wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage – aufgekündigt werden müssten.
Verlängerung der Möglichkeit zur Datenweitergabe
Bei der Anhörung geht es zudem um die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Verlängerung der Möglichkeit, Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen weiterzugeben. Nach Vorstellung der Regierung soll die Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2011 gelten. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundessozialgerichtes von Ende 2008, dass in der GKV Patientendaten nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Abrechnungsstellen übermittelt werden dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine befristete Verlängerung der Ausnahmeregelung im Ausschuss für vertretbar erklärt.
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