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Pharma und Partner
Neuer Dienst der Rote Liste Service GmbH ab Juli 2010
Bereits seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) dazu verpflichtet, dass "die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind." (§11 AMG Abs. 3c).
Die Rote Liste Service GmbH*, von der EMA als "trusted source" eingestuft, hat nun gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ein System entwickelt, das den Unternehmen die Umsetzung dieses Gesetzes ermöglicht: Den PatientenInfo-Service – eine Website, auf der der Patient gezielt nach Medikamenten suchen kann. So findet er einfach und schnell die Gebrauchsinformationen, die er benötigt. Dieser Service steht ab Juli 2010 unter www.patienteninfo-service.de zur Verfügung.
Bereits vor einigen Jahren hat der DBSV die Initiative gestartet, Beipackzettel für Blinde und Sehbehinderte in einer lesbaren Form anzubieten. Der neue PatientenInfo-Service erfüllt nun dieses Ziel. Hier können die bisherigen Gebrauchsinformationen in vier neue Formate überführt werden:
- Normaldruck, das heißt DIN A4Format
- Großdruck speziell für Sehbehin-derte
- eine Website zum Vorlesen
- ein navigierbares Hörbuch im Daisy- Format
*Rote Liste Service GmbH, Karlstr. 21, 60320 Frankfurt/M., Internet: www.patienteninfo- service.de (ab Juli 2010)
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