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Kritik am Zwangsabschlag und Preisstopp

BERLIN (ks). Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni das GKV-Änderungsgesetz mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen und damit unter anderem eine Erhöhung der gesetzlichen Rabatte für Arzneimittel ohne Festbetrag und ein Preismoratorium beschlossen. Auch diese überschaubaren Regelungen im Pharmabereich stießen auf Kritik bei der Opposition und Verbänden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, betonte in der Bundestagsdebatte, dass die Erhöhung des Zwangsrabatts auf 16 Prozent "ohne Wenn und Aber richtig" sei. Allerdings habe die Regierungskoalition die Umsetzung "verpfuscht". Der erste Fehler sei, dass die Rabattverträge auf den gesetzlichen Rabatt angerechnet würden – damit werde das Einsparvolumen "ohne Not" gesenkt. Der zweite sei, dass nun jedes Unternehmen Ausnahmen von der Rabattierung beantragen könne. Der dritte Fehler ist aus Lauterbachs Sicht bei den Regelungen für Krankenhausapotheken geschehen – auch die hier in der ambulanten Versorgung eingesetzten Arzneimittel sollen mit dem höheren Rabatt belegt werden. Lauterbach kritisierte, dass der Rabatt, der dort abzuführen ist, zum Teil höher sei als der Abgabepreis, den das Krankenhaus bisher für das Arzneimittel bezahlen müsse. Dies sei eine deutliche Vorlage dafür, dass die Arzneimittelpreise im Krankenhaussektor steigen, so der SPD-Politiker.

BPI: Härtefallregelungen helfen kaum weiter

Anders sieht man die beschlossenen Regelungen bei der Industrie. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Bernd Wegener, sprach von einem "Foul an der standortgebundenen deutschen Pharmaindustrie". Die Unternehmen seien bereits "durch den seit Jahren andauernden massiven Preisverfall im Generikamarkt extrem belastet". Dass es Härtefallregeungen gibt, sei zwar richtig gedacht, letztlich aber nur "Ergebniskosmetik". Was die Einbeziehung im Rahmen der ambulanten Krankenhausversorgung abgegebener Arzneimittel angeht, ist Wegener allerdings auf Lauterbachs Seite: "Hier werden Arzneimittel wie Plasmaprodukte, deren Preise schon heute im Bereich der Herstellungskosten liegen, durch zusätzliche Zwangsrabatte unwirtschaftlich gemacht – mit Risiken für die Versorgung der Patienten und die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser."

Stammdatendienst für eGK: KBV will Freiwilligkeit

Hinsichtlich der noch ins Gesetzgebungspaket eingebrachten Regelung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gibt es Bedenken bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Vorgesehen ist, dass Krankenkassen verpflichtet werden, für Online-Dienste zu sorgen, mit denen die Leistungserbringer die Stammdaten abgleichen können – so will man einen Missbrauch der Versichertenkarten besser verhindern. KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller betonte, dass die Online-Anbindung für die niedergelassenen Ärzte freiwillig sein müsse. "Alles andere würde die berechtigte Kritik der Vertragsärzte an Überbürokratisierung und gesetzlicher Bevormundung nur verstärken", so Müller. Um die Akzeptanz "der zweifelsohne sinnvollen Anbindung" zu erhöhen, seien Anreize hilfreich, etwa die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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Bundestag beschließt erstes Sparpaket

Ausnahmen vom erhöhten Zwangsabschlag möglich

AZ 2010, Nr. 25, S. 1

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