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Chancen und Herausforderung
Trotz etwa 50.000 zugelassener Fertigarzneimittel wurden in Deutschland im Jahr 2009 allein für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen etwa 16 Millionen Rezepturen aufgrund einer ärztlichen Verordnung angefertigt. Mit Magistralrezepturen lassen sich therapeutische Lücken schließen, wenn Fertigarzneimittel nicht ausreichend stabil sind oder eine individuelle Dosierung notwendig ist oder wenn Fertigarzneimittel mit einem bestimmten Arzneistoff noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen. Schon heute sind individuell in der Apotheke angefertigte Rezepturen ein unverzichtbarer Bestandteil der Arzneimitteltherapie. Ihre Bedeutung wird deutlich zunehmen, denn die personalisierte Medizin der Zukunft braucht maßgeschneiderte Therapeutika.
Etwa die Hälfte der verordneten Rezepturen stammt von Dermatologen. Die Rezepturen von Kinderärzten haben einen Anteil von knapp 10 Prozent. Ein Drittel der angefertigten Rezepturen sind die besonders aufwendig herzustellenden sterilen Arzneimittel, vor allem Zytostatika und Ernährungslösungen. Rezepturen können einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen wie die Rezepturen des NRF oder frei komponierte sein. In jedem Fall gilt: Die Anfertigung einer Rezeptur ist immer eine ideale Gelegenheit, pharmazeutische Fachkompetenz gegenüber Ärzten und Patienten unter Beweis zu stellen. Die Magistralrezeptur ist zudem ein Alleinstellungsmerkmal der öffentlichen Apotheke und der Krankenhausapotheke.
Magistrale Rezepturen müssen hinsichtlich der Qualität die gleichen hohen Anforderungen erfüllen, die für Fertigarzneimittel gelten. Die Entwicklung von Rezepturverordnungen zu qualitätsgesicherten Arzneimitteln ist somit eine wichtige Aufgabe und große Herausforderung für Apothekerinnen und Apotheker. Wichtige Schritte sind hier die Fortentwicklung des NRF von einer Rezepturensammlung zu einem Rezepturgesamtkonzept, die Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Qualitätssicherung sowie die Rezeptur-Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL).
Zu Recht empfiehlt die Bundesapothekerkammer (BAK) in ihren Leitlinien, neben geeigneten, regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen zur internen Qualitätskontrolle einmal jährlich an einem ZL-Ringversuch teilzunehmen, um die Qualität individuell hergestellter Rezepturen objektiv prüfen zu lassen. Die DPhG begrüßt ausdrücklich diese "Qualitätsoffensive" der BAK und möchte selbst einen Beitrag dazu leisten: das Juli-Heft der "Pharmazie in unserer Zeit" (Nr. 4/2010) widmet sich ausschließlich den verschiedenen Facetten der Magistralrezeptur.
Prof. Dr. Rolf Daniels, Universität Tübingen
Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer
Dr. Richard Klämbt, Vorstandsvorsitzender des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker und Präsident der Apothekerkammer Bremen
Dr. Anke Ritter, Vizepräsidentin der DPhG
Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, DPhG-Präsident
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