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Aus Kammern und Verbänden
PTA-Ausbildung neu überdenken
Der Leiter der Berufsbildenden Schulen V, Herr Müller, betonte in seiner Begrüßungsrede die große Bedeutung von Verbänden wie dem BApÖD für die PTA-Schulen. Sie treiben die Erneuerungen voran und sind wertvolle Vermittler zwischen den PTA-Schulen einerseits und den Behörden und Geldgebern andererseits.
Alternative Schulformen
Die Lebenssituationen junger Menschen haben sich in den 40 Jahren der PTA-Ausbildung geändert. Immer häufiger wird aus persönlichen und finanziellen Gründen der Wunsch geäußert, die Ausbildung neben einer Berufstätigkeit, z. B. in einer Abendschule, zu absolvieren.
Apotheker Sebastian Stöber stellte hierzu die Machbarkeitsstudie vor, die das Kollegium der PTA-Schule Duisburg 2009 erarbeitet hat. Es wurden verschiedene Modelle ausgearbeitet und ihre Realisierbarkeit geprüft. Grundsätzlich stehen in Duisburg sowohl die Räume als auch Lehrkräfte in den Abendstunden und am Wochenende zur Verfügung. Auch eine Kostendeckung sei erreichbar. Allerdings konnte in keinem Zeitmodell die Mindeststundenzahl von 2600 Unterrichtsstunden in einem vertretbaren Zeitrahmen untergebracht werden.
Frau Gabriele Höhl, PTA-Schule Halle, berichtete, dass in der DDR zwischen 1970 und 1994 etwa die Hälfte der Pharmazieingenieure in einem Fernstudium ausgebildet wurde. Der Fernstudiengang dauerte nur ein Jahr länger als die Ausbildung an der Pharmazieschule Leipzig, nämlich vier statt drei Jahre. Er war gesetzlich geregelt, es gab eigene Lehrbücher und Lehrbriefe als Studienanleitung. Die Schüler arbeiteten während des Fernstudiums in der Apotheke und erhielten dort die praktische Ausbildung. Für einen Tag in der Woche wurden sie für den theoretischen Unterricht und Konsultationen freigestellt.
Das Beispiel zeigt, dass eine PTA-Ausbildung in Teilzeit grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung ist jedoch eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die auf die besonderen Bedingungen des Teilzeitunterrichts abgestimmt ist.
Reform der Ausbildung
Seit einigen Jahren diskutieren die Unterrichtenden Apotheker darüber, ob die starre Stundentafel in der APrV-PTA geändert werden soll zugunsten einer flexibleren Lösung. Unter der Beibehaltung der Gesamt-Mindeststundenzahl könnte bei allen oder nur bei bestimmten Unterrichtsfächern eine Abweichung von der angegebenen Mindeststundenzahl von 10% zugelassen werden. Eine Erhöhung der Unterrichtsstunden in einem Fach bedingt zwangsläufig eine Erniedrigung in einem anderen Fach, wenn eine Erhöhung der Gesamt-Mindeststundenzahl nicht gewünscht wird.
Die PTA-Schulen könnten dadurch schnell und unbürokratisch auf Veränderungen in der Praxis reagieren. Sie hätten damit aber auch die Möglichkeit, ähnlich den Universitäten Schwerpunkte in der Ausbildung zu setzen und sich zu profilieren. Durch die Spezialisierung z. B. auf die Offizinapotheke mit oder ohne große Rezeptur oder auf die Industrie könnten sie sich an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes für PTA in ihrem Einzugsbereich anpassen.
Lernfeldkonzept
Seit zehn Jahren wird in einigen norddeutschen Bundesländern in Lernfeldern unterrichtet und nicht mehr in Einzelfächern, wie es in der APrV-PTA vorgesehen ist. Dieses Konzept wurde für die dualen Ausbildungsgänge von der Kultusministerkonferenz bereits 1996 beschlossen. Die in der APrV-PTA aufgeführten 16 Unterrichtsfächern sind zu sechs Lernfelder zusammengefasst.
An dem Lernfeld "Handverkauf und Beratung" erklärte Apotheker Pölzing von der Völker-Schule Osnabrück das Lernfeldkonzept. Es orientiert sich an den realen Handlungsprozessen in der Apotheke mit den Schritten Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren und Bewerten. Die Lernfelder sind freie Curricula. Daher können sie schneller den Änderungen im Apothekenwesen angepasst werden. Pölzing beurteilte diese Unterrichtsform insgesamt positiv. Auch die Schüler und die Apotheker seien inzwischen mit diesem Konzept zufrieden. Unbefriedigend und problematisch sei aber die Diskrepanz zwischen dem Lernfeldkonzept mit seinen sechs Lernfeldern und der APrV-PTA mit den 16 Einzelfächern im Ersten Prüfungsabschnitt.
EU-Recht und APrV-PTA
Bei einer Änderung der APrV-PTA müssen das PTA-Gesetz, das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie die EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die gegenseitige Anerkennung der PTA-Ausbildung in Europa regelt, beachtet werden. Hier sind insbesondere die Artikel 3, 11c, 12 und 13 sowie die Anlage III der Richtlinie relevant.
Der Artikel 3 der EU-Richtlinie enthält die Begriffsbestimmungen, die mit dem PTA-Gesetz korrespondieren. Danach ist der PTA-Beruf ein reglementierter Beruf mit reglementierter Ausbildung (§ 1 PTA-Gesetz). Im Anhang III der Richtlinie werden die Bedingungen genannt, unter denen Deutschland reglementierte Bildungs- und Ausbildungsgänge anderer Länder anerkennt. Die Erlaubnis wird nach § 2 (1) Nr. 4 PTA-Gesetz erteilt, wenn die staatliche Prüfung nach einem zweijährigen Lehrgang und einer halbjährigen praktischen Ausbildung bestanden ist. § 5 verlangt, dass der Lehrgang an einer staatlich anerkannten Lehranstalt durchgeführt wird. Die Schüler besitzen einen Realschulabschluss, das entspricht dem mittleren Bildungsabschluss der EU-Richtlinie.
Im PTA-Gesetz wird außerdem in § 2 (3) Nr. 1 und 2 auf diese EU-Richtlinie verwiesen. Danach muss die PTA-Ausbildung den Mindestanforderungen des Artikels 13 Abs. 1 (Anerkennungsbedingungen) in Verbindung mit Artikel 11c (Qualitätsniveau Diplom) und Artikel 12 (Gleichgestellte Ausbildungsgänge) der Richtlinie entsprechen. Das bedeutet, dass bei einer Novellierung der APrV die PTA-Ausbildung in diesen Punkten nicht geändert werden darf, wenn die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit PTA-Ausbildungen in den anderen EU-Ländern nicht aufs Spiel gesetzt werden soll. Es zeigt aber auch, dass eine Verlängerung der derzeitigen PTA-Ausbildung auf drei Jahre nicht aus der EU-Richtlinie abgeleitet werden kann.
Die Forderung nach dem gleichzeitigen Erwerb der Fachhochschulreife sehen die Unterrichtenden Apotheker weiterhin sehr kritisch. Für den PTA-Beruf ist die Fachhochschulreife nicht erforderlich. Durch den gesetzlich festgelegten Zusatzunterricht von 560 Stunden erhöht sich z. B. in Sachsen-Anhalt die wöchentliche Unterrichtszeit um sieben Stunden auf 40 Wochenstunden, wie Frau Köhler, PTA-Schule Halle, ausführte. Es ist vorauszusehen, dass durch diese Mehrbelastung viele interessierte Schüler abgehalten werden, eine PTA-Ausbildung zu beginnen. Denn schon heute wird das Angebot des freiwilligen Erwerbs der Fachhochschulreife an der PTA-Schule nur selten angenommen. Außerdem ist der Nutzen einer Fachhochschulreife für eine PTA sehr gering, da keine berufsverwandte Studiengänge existieren, die eine Fachhochschulreife fordern. Frau Köhler erinnerte daran, dass ein Pharmaziestudium auch ohne Abitur möglich ist. So studieren z. B. einige PTA erfolgreich an der Universität Kiel.
QMS in der PTA-Ausbildung
Apotheker Mathias Arnold berichtete aus der Apothekenpraxis und ging auf die neuen Anforderungen ein, die an die Apotheke gestellt werden, insbesondere auf das QMS. Inzwischen wird von Krankenkassen für bestimmte Lieferungsverträge eine Zertifizierung verlangt. Arnold berichtete in groben Zügen, wie eine Zertifizierung in einer Apotheke in der Praxis funktioniert. Er betonte, dass alle Mitarbeiter der Apotheke die Zertifizierung mittragen müssen. Deshalb plädierte er dafür, dass die Schüler schon in den PTA-Schulen exemplarisch Pläne für die Qualitätssicherung entwickeln und nach diesen Plänen Prozesse durchführen. Dabei sollen die Schüler lernen, mit dem entsprechenden Vokabular und den entsprechenden Plänen umzugehen.
Lehrer als Schüler
"Theoretisches Wissen praxisnah umsetzen" war das Thema des ganztägigen Seminars von Peter Dürrschmidt. Er legte dar, dass sich das Rollenverständnis des Lehrenden geändert hat. Galt er früher als Wissensvermittler, nimmt er heute eher die Rolle eines Lernhelfers ein, der "aktivierende" Unterrichtsmethoden einsetzt. Zum Beweis legte Dürrschmidt sein Seminar genau nach dieser Methode an. Und so fanden sich die Teilnehmer unversehens in der Rolle eines Schülers wieder, der aktiviert und motiviert werden soll zu lernen, wie ein "aktivierender" Unterricht gehalten wird.
Motivierte Schüler erleichtern den Unterricht. Es liegt also im eigenen Interesse des Lehrers, die Motivation der Schüler zu steigern. Das kann über die Unterrichtsinhalte, die Methodik und das Dozentenverhalten erreicht werden. Lernziele sind der "Leitstern" beim Unterrichten. Daher sollen sie bei der Unterrichtsvorbereitung möglichst präzise formuliert werden. Erst danach werden die "richtigen" Inhalte ausgewählt und didaktisch aufbereitet. Für die Motivation der Schüler ist es wichtig, dass sie den Sinnbezug, den Praxisbezug und die Anwendbarkeit der Lerninhalte erfahren.
Beim Unterricht unterscheidet man darbietende und entwickelnde Aktionsformen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt werden sollen. Je abwechslungsreicher dies geschieht, umso motivierender und lernwirksamer ist der Unterricht.
Medien und "Verständnismacher"
Auch ein professioneller Einsatz von Medien fördert das Verständnis. Man unterscheidet Kurzzeitmedien wie Tafel, Beamer und Tageslichtprojektor und Dauermedien wie Flipchart, Pinnwand und Arbeitsblätter. Ihre geschickte Kombination oder ein Wechsel zwischen den Medien kann den Lerneffekt nachhaltig steigern. Insbesondere eine gute Visualisierung trägt ganz entscheidend zum Verständnis eines Sachverhaltes bei.
Der Lehrer sollte die vier "Verständnismacher" beachten:
- Einfachheit der Sprache,
- Gliederung und Struktur des Inhalts,
- Kürze und Prägnanz,
- Einsatz stimulierender Zusätze wie dynamische Stimme, angemessene Körpersprache und anschauliche Beispiele.
Der Vortrag wurde von mehreren praktischen Übungen unterbrochen.
Fredericus-Auszeichnung
Im Rahmen der Tagung verlieh der BApÖD Frau Edelgard Speer-Töppe die Fredericus-Auszeichnung für ihr besonderes Engagement für die Inter-essen und das Ansehen der "Apotheker im Unterricht". Speer-Töppe lobte die Teilnehmer für ihre Begeisterung während der Tagung und dankte Frau Köhler und ihren Kolleginnen für die hervorragende Organisation.
Edelgard Speer-Töppe
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