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- DAZ 30/2010
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DAZ aktuell
Umsetzung der Verträge gelingt
Anhand von apothekenexklusiven Produkten der Firma Beiersdorf, die in einem Budnikowski-Drogeriemarkt angeboten wurden, habe der Hersteller den Weg der Ware nachvollziehen können. Der Hersteller habe daraufhin den Einzelhandelsvertrag mit der Apotheke gekündigt, die die Ware zuvor bezogen hatte. Nach den Regeln des zuvor geschlossenen Vertriebsbindungsvertrages sei nun auch eine Belieferung dieser Apotheke durch den Großhandel nicht mehr zulässig. Dies erklärte der Hamburger Apothekerverein gegenüber der DAZ unter Bezugnahme auf Informationen des Herstellers.
Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, hatte sich maßgeblich für die Gestaltung des Vertriebsbindungsvertrages eingesetzt. "Es freut mich, dass der Vertrag mit Leben erfüllt wird", erklärte Graue als Reaktion auf die jüngste Entwicklung. Die Umsetzung dieses Vertrages solle als Signal an andere Hersteller apothekenexklusiver Waren verstanden werden, entsprechende Verträge abzuschließen, so Graue.
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