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Pharmazeutisches Recht
Versorgungswerk AK Nordrhein: Redaktionelle Anpassung
Vom 16. Juni 2010
Die Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein vom 9. Juli 2003 (MBl. NRW. 2003 S. 810, SMBl. NRW. 21210), zuletzt geändert durch Beschluss vom 27. Mai 2009 (Pharmazeutische Zeitung, 154. Jahrgang, Ausgabe 32 vom 6. August 2009, S. 105f), wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Die Ziffer "4" hinter den Worten "§ 13 Abs." wird durch die Ziffer "5" ersetzt
§ 39 Abs. 4 wird wie folgt neu angefügt:
"Die Änderungen der Satzung gemäß der gefassten Beschlüsse in der Sitzung der Kammerversammlung vom 16. Juni 2010 treten am Tage nach der Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung in Kraft."
Genehmigt.
Düsseldorf, den 20. Juli 2010
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
im Auftrag gez. Karlguth
Die vorstehende Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein vom 16. Juni 2010 wird hiermit ausgefertigt wie beschlossen und in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 22. Juli 2010
gez. Heinz-Ulrich Erlemann
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein
gez. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein
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