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- DAZ 31/2010
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BPI: Verfehlte Politik von Zwangsmaßnahmen
"Alle Grundüberlegungen zu einer tatsächlichen Veränderung des Marktes befinden sich noch in einem frühen Stadium der Gesetzgebung und werden erst in der zweiten Jahreshälfte im parlamentarischen Verfahren diskutiert. Was jetzt zum 1. August umgesetzt wird, ist nichts anderes als ein verspätetes Vorschaltgesetz mit altbekannten falschen Maßnahmen, die einseitig die pharmazeutische Industrie belasten", sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Ursprünglich hätte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine wirkliche Neuordnung des Arzneimittelmarktes nach wettbewerblichen Kriterien auf den Weg zu bringen, und dies ohne staatliche Zwangsmaßnahmen und Vorschaltgesetze. Zugleich sollte eine Deregulierung des Marktes in Angriff genommen werden und die Generikarabattverträge überprüft werden, die die standortgebundene pharmazeutische Industrie existenzgefährdend beträfen. Mit dem nun veröffentlichten und am 1. August in Kraft tretenden Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) werde aber das Gegenteil erreicht.
Der BPI widerspricht der Bewertung der Maßnahmen durch den Bundesgesundheitsminister ausdrücklich, dass mit diesem Gesetz erste Schritte "zu strukturellen Änderungen im Arzneimittelbereich" eingeleitet worden seien. "Eine solche Aussage ist absolut unverständlich. Eine derartige gesundheitspolitische Prosa muss in den Ohren der Betroffenen wie Hohn klingen. Insbesondere den notleidenden Mittelstand lässt man hier alleine. Es ist nichts anderes als Kostendämpfung und staatlicher Zwang", sagte Fahrenkamp.
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