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- DAZ 34/2010
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DAZ aktuell
BVA will Rabattverträge kritisch unter die Lupe nehmen
Das BVA werde, "gegebenenfalls unter Einsatz aufsichtsrechtlicher Mittel", darauf drängen, dass nicht ordnungsgemäß ausgeschriebene Rabattverträge beendet werden, heißt es im Bericht. Das betreffe auch Rabattverträge, deren Laufzeit vier Jahre überschreitet. Im Fokus der Aufsichtsbehörde stehen vor allem ältere Sortimentsverträge. Es entspreche mittlerweile "gefestigter Auffassung, dass solche Verträge vergaberechtswidrig sind".
Inakzeptabel aus Sicht der Aufsichtsbehörde sind ferner sogenannte Erweiterungs- und Aufnahmeklauseln in Rabattverträgen. Denn derartige Klauseln verhinderten den Wettbewerb bezüglich des "neuen generischen Arzneimittels", heißt es im Jahresbericht 2009.
Auf Kritik des BVA stößt zudem der Prämienwettbewerb einiger gesetzlicher Krankenkassen um neue Versicherte. Die Mitgliederwerbung unterliege nicht der freien Disposition der Kassen, schreibt die Aufsichtsbehörde und dürfe nicht dem "Wettbewerb des Teppichhändlers um den Käufer" gleichen. Das BVA werde streng darauf achten, dass Beitragsmittel der Versicherten nicht "schrankenlos als Provisionen an private Vermittler" flössen.
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