Briefe

Omnipaque nur direkt

Schon seit Langem ist bekannt, dass die Belange von Patienten und Apothekern der Firma Bayer gleichgültig sind.

Hauptsache, der Börsenkurs brummt.

Nach Vorlage eines Privatrezeptes über "Omnipaque 300 m. Inf. best. 100 ml" zeigte sich:

Bayer arbeitet illegal: Omnipaque wird nur direkt vertrieben.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Belieferung des Pharmagroßhandels wird ignoriert.

Bayer ist unseriös: Einzelflaschen werden nicht mehr geliefert. Kleinstes Gebinde ist eine 10er-Packung.

Die Frage, was ein Privatpatient, der nur eine Flasche benötigt, mit den übrigen neun anfangen soll, abgesehen davon, dass seine Versicherung wohl kaum die zehnfache Menge des Benötigten bezahlen wird, wurde am Telefon mit verbalem Achselzucken quittiert.

Bayer arbeitet schlampig: Wenn die Einzelpackungen nicht mehr im Vertrieb sind, wieso stehen sie noch als lieferbar in der Apotheken-EDV? Ist eine rechtzeitige Meldung an ABDATA wirklich zu viel verlangt?

Und so ein Konzern begründete einst den damals guten Ruf der deutsche Pharmaindustrie!


Jürgen Schmidt,
Europa-Apotheke,
63065 Offenbach

Stellungnahme der Firma Bayer AG

Bayer vertreibt Omnipaque (ebenso wie alle anderen Kontrastmittel) im Direktvertrieb. Dieser Vertriebsweg entspricht den gesetzlichen Vorgaben (§ 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. d Arzneimittelgesetz). Eine Verpflichtung zur Belieferung des Großhandels besteht für Kontrastmittel nicht (§ 52b Abs. 2 S. 3 Arzneimittelgesetz). Die Vorwürfe sind daher haltlos.

Es ist zwar richtig, dass Bayer seit Kurzem keine Omnipaque-Einzelflaschen mehr vertreibt. Bei Abnahme der lieferbaren 10er-Bündelung kann der Apotheker aber nach wie vor Privatpatienten mit Einzelflaschen bedienen: er erhält von Bayer eine Einzelpreisbestätigung für die Abrechnung des Kunden mit seiner Krankenkasse. Die aktuelle Liefer-Situation wird routinemäßig in die Apotheken-EDV eingepflegt.


Bayer HealthCare AG,
Bayer Vital GmbH,
Unternehmenskommunikation,
51368 Leverkusen,
K 56,
E-Mail: michael.diehl@bayerhealthcare.com

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