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- DAZ 35/2010
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DAZ aktuell
BAK-Regeln für das QMS erfüllt
Die Apotheken, deren Qualitätsmanagementsystem (QMS) künftig von der Apothekerkammer Berlin zertifiziert wird, erhalten daraufhin ein Qualitätssiegel mit dem zusätzlichen Verweis auf die bundeseinheitlichen Regeln der BAK. Die Voraussetzungen für dieses Siegel sind Regelungen in der QMS-Satzung der Kammer, die mit den Vorgaben der BAK im Einklang stehen. Als erste Kammern hatten die Apothekerkammern Hamburg und Thüringen bereits Ende 2009 diese Bedingungen erfüllt. Ein wichtiger inhaltlicher Unterschied zu den Vorgaben einiger anderer Kammern für die Zertifizierung liegt in den externen Überprüfungen. Nach den Regeln der BAK müssen die Qualität der Beratungen, der Rezepturen und gegebenenfalls der Blutuntersuchungen einmal jährlich unabhängig von einer externen Stelle überprüft werden. Dazu dienen vorzugsweise Pseudo-Customer-Besuche und Rezeptur-Ringversuche.
Zur QMS-Zertifizierung durch die Kammern erklärte Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt: "Wir können mit dieser freiwilligen Zertifizierung durch die Kammern die Qualität der Apotheken langfristig auf hohem Niveau sichern. Die Qualität wird auch für Kunden und Patienten besser erkennbar." Die Anerkennung des Kammer-QMS durch die BAK werde den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Marktpartnern weiter steigern.
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