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- DAZ 36/2010
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CDU: Grenze zum Vorteil der Privatversicherer neu fixieren
Verzichten sollen nach dem Willen der drei CDU-Politiker die gesetzlichen Kassen künftig auf Wahltarife zur Chefarztbehandlung, für Auslandskrankenversicherung, für Ein/Zweibettzimmer und Zahnersatz. Solche Tarife seien "sachfremd für das SGB V", weil sie "echte Zusatzversicherungen" darstellten, heißt es dazu in der Begründung. Dies sei eine "wesensfremde Erweiterung des eigentlichen Leistungskataloges" der GKV und vom Gesetzgeber mit der Einführung von Wahltarifen nicht beabsichtigt gewesen. "Aus gutem Grund waren derartige Tarife bis dahin typische Aufgabengebiete der PKV", schreiben die Autoren. Die GKV habe "entgegen des eigentlichen Willens des Gesetzgebers" die Wahltarife zu weitgehend interpretiert.
Daher fordern Spahn, Maag und Koschorrek, das Wahltarif-Angebot der GKV auf Selbstbehalt-, Kostenerstattungs- und Versorgungstarife zu beschränken. Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung, Zahnersatz etc. sollten "ausschließlich privaten Krankenversicherern" vorbehalten bleiben.
Im Gegenzug wollen die drei CDU-Politiker die "Möglichkeiten zur Kooperation von Krankenkassen mit privaten Versicherern mit § 194 SGB V" erweitern. Darunter soll die Zusammenarbeit beim Vertrieb ("Zahlung von angemessenen Vertriebsprovisionen") und der Abwicklung von Zusatzversicherungen fallen. Die CDU-Politiker können sich sogar gemeinsame Geschäftsstellen von GKV- und PKV-Versicherern ("bei klarer Kostentrennung") vorstellen. So könnten die gesetzlichen Kassen beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt von Patienten mit Zusatzversicherungen die Leistungen komplett in einer Hand abrechnen.
Für denkbar halten die CDU-Gesundheitspolitiker zudem die Gründung von gemeinsamen Gesellschaften von GKV und PKV für das Geschäft mit Zusatzversicherungen.
"Geprüft" werden solle die Möglichkeit, in Fragen des Versorgungsmanagements zusammenzuarbeiten. "Dies hilft der PKV bei ihren Bestrebungen zur Kostensteuerung", sehen die CDU-Politiker die Vorteile dieser Vorschläge auf Seite der PKV. "Hier sollte auch die Möglichkeit gemeinsamen Leistungseinkaufs (Arzneimittelrabattverträge, Hilfsmittel, etc.) klar geregelt werden", heißt es in diesem Diskussionspapier.
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