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DAZ aktuell
Wer hat von wem abgeschrieben?
Unter anderem die "Frankfurter Rundschau" hatte berichtet, dass die kürzlich beschlossene Abschwächung des Arzneimittelsparpakets auf Vorschläge des VFA zurückgehe. In einer Vorlage des Verbandes fänden sich Formulierungen, die nahezu identisch in Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen übernommen worden seien. Konkret nennt das Blatt einen Vorschlag des VFA für eine Rechtsverordnung, die die Kriterien für die Nutzenbewertung festlegen soll (siehe AZ 2010, Nr. 37, S. 8).
Das BMG wies die Presseberichte als falsch zurück. Es betonte, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf der Grundlage des Referentenentwurfes entstanden sei, der vom Kabinett beschlossen und bereits im Juli in den Bundestag eingebracht worden ist. Die Kriterien für die Verordnung seien in diesem Kabinettsbeschluss schon vor Monaten vom Gesundheitsministerium festgelegt worden. Die Situation verhält sich somit aus Sicht des Ministeriums umgekehrt: Der in Presseberichten genannte Vorschlag des VFA zitiere den Kabinettsbeschluss aus dem Juni. Gemäß der Absprache mit den Regierungsfraktionen sei die Regelung allein dahingehend geändert worden, dass nun nicht mehr der Gemeinsame Bundesausschuss, sondern das BMG als Verordnungsgeber den Rahmen für die Kriterien regeln soll.
VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer erklärte, das AMNOG enthalte durchaus Formulierungen, die in der anschließenden Diskussion auch vom VFA aufgegriffen wurden. "Wenn diese Formulierungen jetzt im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder auftauchen, hat nicht die Politik bei der Industrie, sondern allenfalls das Parlament beim Bundesgesundheitsministerium abgeschrieben."
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