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BAH-Kritik: Koalition verkompliziert Arzneimittelmarkt
Der Gesetzgeber habe zwar erkannt, dass Rabattverträge in vielerlei Hinsicht zu Fehlentwicklungen führten. Doch anstelle durch Streichung der Substitutionsverpflichtung rabattierter Präparate die Probleme ursächlich zu lösen, würden weitere Maßnahmen etabliert, die die Schwachstellen des Rabattvertragssystems beheben sollen. "Parallel dazu werden paradoxerweise die Substitutionsvoraussetzungen maßgeblich verschärft", heißt es weiter. Die Absicht, Rabattverträge dahingehend weiterzuentwickeln, dass genügend Anbieter im Markt verblieben und der Preiswettbewerb nicht durch eine Oligopolisierung eingeschränkt werde, könne jedoch nicht durch die vorgesehenen Regelungen erreicht werden.
Grundsätzlich begrüßt der BAH die Einführung der Mehrkostenregelung: Der Gesetzgeber habe erkannt, dass Rabattverträge einen negativen Einfluss auf die Compliance und somit auf die Patientengesundheit hätten. Die Möglichkeit einer Wahlentscheidung hinsichtlich des konkreten Präparates solle durch eine Mehrkostenregelung geschaffen werden. "Dies ist grundsätzlich zu begrüßen." Die konkrete Ausgestaltung der Regelung sei jedoch ungeeignet, den erkannten Missständen wirksam zu begegnen. So sei die nachträgliche Erstattung durch die Kasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens intransparent, bürokratisch, unsozial und nicht praxistauglich.
Neben der Kommentierung des Gesetzentwurfes geht der BAH in der Stellungnahme auf Regelungsbereiche ein, die teilweise im Zusammenhang mit dem AMNOG diskutiert werden bzw. hiermit im Zusammenhang zu sehen sind. So setzt sich der BAH für ein gesetzliches Verbot sogenannter Graumärkte ein. Der Weiterverkauf insbesondere hochpreisiger Arzneimittel durch den pharmazeutischen Großhandel oder Apotheken ins Ausland muss nach Auffassung des BAH gesetzlich unterbunden werden.
Die derzeit gültige Importförderklausel laufe bei Erstattungspreisen, die auf intransparenten Rabatten beruhen, ins Leere. So sei es weder für den Parallelimporteur noch für den Apotheker nachvollziehbar, welche Kosten bei der Krankenkasse für ein vertragsgeregeltes Präparat anfielen. Der Gesetzgeber sollte daher konsequenterweise die Importförderklausel streichen, zumindest den Vorrang vertraglich geregelter Arzneimittel vor importierten Arzneimitteln festlegen.
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