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Viele Details in der Diskussion
Für die langfristige Zukunft erwartet Ulrich Dietz, Referatsleiter Arzneimittelversorgung im Bundesgesundheitsministerium, dass die Apotheken auch weiter nicht von Einsparungen verschont bleiben würden, aber in den zurückliegenden ein bis zwei Jahren habe sich die Stellung der Apotheken geklärt. "Sie haben eine sichere Grundlage für Ihre Arbeit", erklärte Dietz mit Blick auf die Entscheidungen zur Freiberuflichkeit.
Zahlen des BMG
Für das AMNOG geht Dietz davon aus, dass die Politik daran festhalten wird, alle Beteiligten der Versorgungskette zu Einsparungen heranzuziehen. Er erwarte eine Änderung bei der Großhandelsspanne und betonte zugleich, es sei keineswegs klar, dass alles so komme, wie es im derzeitigen Gesetzentwurf steht. Es stünden noch wichtige Termine im Gesetzgebungsverfahren an. Außerdem verlasse erfahrungsgemäß kein Gesetz den Bundestag so, wie es hereinkomme. Dietz deutete an, dass die unterschiedlichen Sichtweisen bei den zugrundeliegenden Zahlen noch geklärt werden sollten. Er erläuterte die Ausgangsdaten des Ministeriums. Demnach erhielten die Apotheken derzeit jährlich 500 Millionen Euro Rabatte des Großhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Ein so großer Betrag signalisiere Handlungsbedarf für die Politik. "Man soll keine Spanne geben, die so viel Luft hat", so Dietz. Dies passe nicht zum Konzept der Arzneimittelpreisverordnung, nach der jeder Teil der Vertriebskette mit seinem Honorar auskommen soll. Andererseits brauche der Großhandel einen Spielraum, um rationelles Bestellverhalten mit Funktionsrabatten honorieren zu können. Nach dem derzeitigen Plan des Ministeriums soll die Großhandelsspanne um etwa 380 Millionen Euro gekürzt werden, sodass rechnerisch noch 120 Millionen Euro als Rabattsumme zur Verfügung stünden. Zugleich soll die Großhandelsspanne auf einen Fixbetrag plus eine prozentuale Vergütung umgestellt werden. Diese Struktur bilde die Kosten und Leistungen gerechter ab als die bisherige Spanne, meinte Dietz. Da künftig nur der prozentuale Anteil rabattfähig sein soll, dürften theoretisch höchstens Rabatte von 320 Millionen Euro gezahlt werden. Das bedeutet: 320 Millionen Euro wären die rechtliche Obergrenze für Rabatte auf Rx-Arzneimittel an Apotheken, aber aufgrund der bisherigen Erfahrungen könnte der Großhandel wirtschaftlich wohl nur noch 120 Millionen Euro an die Apotheken weitergeben.
Weitere Neuerungen
Garantiepreisvereinbarungen würden mit dem AMNOG weiter möglich bleiben, so Dietz. Letztere könnten sogar bedeutsamer werden, falls Rabattverträge durch das Kartellrecht erschwert würden. Langfristige Vorteile für den Apothekenalltag erwartet Dietz von den geplanten Änderungen bei den N-Größen. Die Anzahl verschiedener Packungsgrößen werde sinken. Künftig würden dann auch Packungen ohne N-Kennzeichnung verordnungsfähig, sofern sie nicht größer als eine N3-Packung sind.
Eine neue Regelung zur Preisbildung bei Impfstoffen sei erst kürzlich in den AMNOG-Entwurf aufgenommen worden. Demnach soll der durchschnittliche Preis des Impfstoffes in den vier EU-Ländern mit dem nächsthöheren Bruttonationaleinkommen, gewichtet nach Umsatz und Kaufkraft, zum Höchstpreis werden – auch für den Sprechstundenbedarf. Hintergrund dieser Regelung sind die großen Preisunterschiede bei den Hersteller-Abgabepreisen im internationalen Vergleich.
In der geplanten Nutzenbewertung neuer Arzneimittel mit anschließenden Preisverhandlungen sieht Dietz eine wichtige Änderung. Für die Apotheken werde sich dies hauptsächlich durch einen neuen Erstattungspreis bemerkbar machen, der ab 2012 neben dem Listenpreis in der EDV ausgewiesen wird. Dietz räumte ein, dass insbesondere die Rückabwicklung der Erstattungen aufgrund von Schiedssprüchen schwierig werden könnte. Doch auch diese Pläne seien bisher nur ein Entwurf – wie alle Inhalte des AMNOG.
Zahlen aus ABDA-Sicht
Dr. Sebastian Schmitz, Geschäftsführer der ABDA für Wirtschafts- und Vertragsrecht, äußerte Verständnis für notwendige Einsparungen im System, kritisierte aber die Verteilung im geplanten AMNOG. Außerdem würden das Pick-up-Verbot und die Enthaftung der Apotheken vom Herstellerrabatt fehlen. Schmitz argumentierte, dass die Krankenkassen das Risiko für den Forderungsausfall tragen müssten, weil sie die Begünstigten der Forderungen sind.
Als Folge der vorgesehenen Änderungen der Großhandelsspannen erwartet Schmitz eine Margenkürzung von 500 Millionen Euro. Bei den Krankenkassen würde wegen der Umsatzsteuer sogar eine Einsparung von 620 Millionen Euro ankommen. Schmitz geht davon aus, dass die Margenkürzung vollständig auf den Gewinn der Apotheken durchschlägt. Der jährliche Gewinn einer durchschnittlichen Apotheke werde daraufhin um etwa 23.000 Euro sinken. Durch die Folgen der geplanten Deckelung der Großhandelsspannen würde eine Apotheke durchschnittlich weitere 3000 Euro einbüßen. Dem stellte Schmitz die Ausgabensteigerungen in der Versorgungskette in den zurückliegenden Jahren gegenüber. Von 2003 bis 2009 seien die Ausgaben für die Apotheken um 7,7 Prozent gestiegen. Die Arzneimittelausgaben, die nicht den Apotheken zuzurechnen sind, seien dagegen um 26,5 Prozent gewachsen. Der Anteil der Apotheken an der gesamten Ausgabensteigerung der GKV in diesem Zeitraum betrage nur 1,7 Prozent. Daher sollten die Apotheken jetzt nicht zusätzlich belastet werden.
Probleme im Detail
Neben der Kritik an den Margenkürzungen sieht die ABDA bei etlichen anderen Maßnahmen des AMNOG Probleme in der praktischen Umsetzung: So sieht Schmitz technischen Klärungsbedarf bei den neuen Erstattungsvereinbarungen für Innovationen. Im Zusammenhang mit der Aufzahlung für nicht-rabattierte Arzneimittel erwartet er Missstimmigkeiten der Kunden, weil in den Apotheken keine klaren Angaben über die zu erwartenden Kostenerstattungen gemacht werden könnten. Bei der Aut-idem-Regel müsste präzisiert werden, welche Bedingungen ein übereinstimmendes Anwendungsgebiet als Rechtsgrundlage für die Substitution erfüllen muss. Außerdem könnten die Apotheken die Patienten nicht regelhaft mit Arzneimitteln versorgen, bei denen ihre Indikation nicht im Beipackzettel erwähnt werde. Die neue Regelung zu den Packungsgrößen sollte auch eine Stückzahlverordnung als Ausnahme zulassen, damit der Arzt eine exakte Stückzahl verordnen könne. Zudem sollten Schiedsstellenentscheidungen zum Kassenabschlag kraft Gesetzes sofort vollziehbar werden. Denn eine solche "Odyssee" wie mit dem Kassenabschlag 2009 passe nicht zu der gesetzlich vorgesehenen jährlichen Anpassung, so Schmitz. Das derzeitige Verfahren sei für niemanden gut. Im Zusammenhang mit der Einführung des Kartellrechts für Verträge im Gesundheitswesen mahnte Schmitz, im Gesetz den politischen Willen deutlich zu machen, dass dies nicht die Verträge der Verbände betrifft.
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