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Pharmazeutisches Recht
Entschädigungssatzung der LAK
beschlossen von der Delegiertenversammlung am 17.06.2009, veröffentlicht in der PZ Nr.: 26/2009, S. 2476, DAZ Nr. 26/2009, S. 2981, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung am 18.11.2009.
1. § 3 Abs. 2 der Entschädigungssatzung wird wie folgt gefasst:
"Ein weiteres Tagegeld wird bei Abwesenheit vom Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die Dauer von bis zu vier Stunden in Höhe von € 90,-, bei längerer Abwesenheit in Höhe von € 180,- pro Tag vergütet."
2. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.07.2009 in Kraft.
Ausgefertigt:Frankfurt am Main, den 19. Januar 2010
Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R.
gez. Erika Fink – Präsidentin –
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