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Mitgliederversammlung des Apothekerverbands
Gemäß § 4 der Satzung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e.V. vom 2. November 1996, zuletzt geändert am 4. 11. 2006, in Verbindung mit § 1 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung berufe ich hiermit die 75. Mitgliederversammlung am Sonnabend, dem 6. November 2010, 15.00 Uhr, nach Kiel, Hotel Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70, ein:
Tagesordnung
1. Begrüßung Dr. Peter Froese, Vorsitzender
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht zur aktuellen Lage Dr. Peter Froese, Vorsitzender
4. Jahresbericht der Geschäftsführung Dr. Thomas Friedrich, Geschäfts-führer
5. Anfragen und Diskussion
6. Bericht des Rechnungsprüfungs-ausschusses
7. Beschluss über die Jahresschlussrechnung und Entlastung des Vorstandes
An der Mitgliederversammlung können satzungsgemäß nur Mitglieder teilnehmen.
Über die Ladung und Zulassung von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 4 der Satzung).
Nach § 4 Abs. 2 Buchst. f und Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung können auf Antrag von 15 Mitgliedern weitere Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 22. Oktober 2010 beim Vorstand schriftlich gestellt werden. Sie müssen den Beratungsgegenstand genau bezeichnen und eine Begründung enthalten.
Dr. Peter Froese, Vorsitzender
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