Recht

"Zugeschneites" Tempo-30-Schild muss nicht beachtet werden, aber ...

(bü). Ist ein Verkehrsschild mit der Ankündigung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zugewachsen oder zugeschneit, so darf ein Autofahrer nicht wegen zu schnellen Fahrens belangt werden, wenn er die an dieser Stelle auch ohne Schild einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet. So entschieden vom Oberlandesgericht Hamm, das ein 200 €-Bußgeld aufhob, weil die Behörde bei einer Überschreitung um 42 km/h innerorts das objektiv nicht erkennbare "30er" Schild - und außerdem mehrere "Vortaten" berücksichtigt hatte. (35 € musste der Autofahrer aber dann doch berappen, weil er schließlich auch um 22 km/h schneller als "50 km/h" gefahren war.)

(OLG Hamm, 3 RBs 336/09)



AZ 2011, Nr. 1-2, S. 5

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