Recht

Keine Gebühr für Darlehenskonto

(bü). Eine Bank hat nicht das Recht, zwölf Euro pro Jahr als Gebühr für die Führung von Darlehenskonten zu kassieren. Denn damit werden den Kunden Leistungen in Rechnung gestellt, die allein im Interesse des Geldinstituts liegen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stufte eine entsprechende Klausel im Leistungsverzeichnis als unrechtmäßig ein, weil die Kunden in unangemessener Weise benachteiligt werden. Es sei alleinige Sache des Darlehensgebers (also der Bank), die banktechnischen Voraussetzungen für die Zinszahlung und die Rückführung des Darlehens zu schaffen – etwa durch die Vergabe einer Kontonummer und die Einrichtung des dazu gehörenden Kontos.


(OLG Karlsruhe, 17 U 138/10)



AZ 2011, Nr. 10, S. 5

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