Gesundheitspolitik

Blutzuckerteststreifen: G-BA schränkt Verordnungsfähigkeit ein

G-BA und IQWiG: Nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker profitieren nicht

Berlin (ks). Nicht insulinpflichtige Diabetiker mit Diabetes mellitus Typ 2 sollen Harn- und Blutzuckerteststreifen künftig aus eigener Tasche zahlen. Einen entsprechenden Ausschluss der Verordnungsfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. März beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss den Beschluss nun prüfen.

Insulinpflichtige Patienten sind von der Regelung nicht betroffen, unabhängig davon, ob sie an einem Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 leiden. Für die Patientengruppe von Typ 2-Diabetikern, die kein Insulin spritzen, hatte der G-BA eine Nutzenbewertung der Blutzuckerselbstmessung vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchführen lassen. Diese kam zu dem Ergebnis, dass Patienten, die orale Antidiabetika einnehmen, von einer Selbstmessung nicht profitieren, da sich hieraus keinerlei direkte Konsequenzen auf die Therapie ergäben. Eine eventuell erforderliche Anpassung der Tablettendosis werde in größeren Abständen regelmäßig und ausschließlich durch den behandelnden Arzt beurteilt und durchgeführt.

Der Beschluss sieht aber eine Ausnahmeregelung vor: So können die Teststreifen weiterhin zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet werden, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt. Blutzuckerschwankungen können auftreten, wenn zusätzlich zum Diabetes noch andere Erkrankungen hinzukommen oder Patienten neu auf bestimmte orale Antidiabetika eingestellt werden und deshalb vorübergehend häufigere Kontrollen des Blutzuckerspiegels sinnvoll sind.

Kritik vom VDGH

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) kritisierte den Beschluss: Hunderttausend gesetzlich krankenversicherten Diabetikern werde das wichtigste Instrument zum Selbstmanagement ihrer Erkrankung aus der Hand genommen. Der Verband appellierte an das BMG, die Entscheidung des G-BA wegen "gravierender Fehler in der Beratung" zu kippen.



AZ 2011, Nr. 12, S. 3

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.