Gesundheitspolitik

Rösler bringt Versorgungsgesetz auf den Weg

Initiative von ABDA und KBV zur Optimierung der Arzneimittelversorgung

Berlin (lk). Mit einer gemeinsamen Initiative zur Optimierung der Arzneimittelversorgung wollen Apotheker und Ärzte noch Einfluss auf den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das neue Versorgungsgesetz nehmen. Auf einer Pressekonferenz diese Woche Dienstag wollen die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vorschlagen, das auf dem Apothekertag 2010 in München vorgestellte Konzept in das Versorgungsgesetz aufzunehmen.

Weitgehend zufrieden Der GMK-Vorsitzende und hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) und Bundes­gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) nach den Verhandlungen zum Versorgungsgesetz.
Foto: Sket

In dem auch als ABDA/KBV-Konzept bezeichneten Eckpunktepapier hatten sich die ABDA und die KBV darauf verständigt, dass Ärzte und Apotheker sich in Zukunft die Verantwortung für die Arzneimitteltherapiesicherheit und das Medikationsmanagement bei Patienten teilen wollen, wenn der Patient damit einverstanden ist. Ärzte sollten die Diagnose stellen, die Wirkstoffe verordnen und Menge, Dauer und Dosierung festlegen. Der Apotheker wählt dann anhand der Wirkstoffverordnung im Rahmen eines Garantiepreismodells für Generika das geeignete Präparat aus. Ärzte sollten so aus der Preisverantwortung entlassen, Rabattverträge überflüssig werden.

Im für das Versorgungsgesetz modifizierten Modell sollen jeweils ein Apotheker und ein Arzt gemeinsam für einen Patienten die Verantwortung für die optimale Arzneimittelversorgung übernehmen. Im ersten Schritt ist hier vor allem an die gemeinsame Betreuung und an das gemeinsame Arzneimittelmanagement von chronisch Kranken gedacht.

Ärzte sollen aufs Land gelockt werden

Grundsätzlich zielt das von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) auf den Weg gebrachte Versorgungsgesetz auf die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Land. Junge Ärzte sollen mit Zuschlägen und besseren Arbeitsbedingungen aufs Land gelockt werden. Auf einem Sondertreffen einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern letzte Woche nach monatelangen Verhandlungen auf Kernpunkte gegen den Ärztemangel. 2500 Ärzte haben laut Rösler Deutschland zuletzt pro Jahr verlassen.

Die Länder zeigten sich zufrieden, dass ihnen nach zähem Ringen mehr Rechte bei der Ärzteplanung eingeräumt werden. Künftig sollen sie laut Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einen Beschluss zur Schließung von Versorgungslücken fassen können, wenn sich in Mangelregionen Krankenkassen und Ärzte nicht einigen können. Weil gleichzeitig Mediziner aus überversorgten Regionen umverteilt werden sollen, geht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von geringem finanziellen Mehrbedarf aus. Laut BMG soll der Bund außerdem befristet den Ausbau von Medizinstudiumsplätzen unterstützen. In der Bundesregierung ist dies aber noch nicht Konsens.

Auch ein weiterer Punkt des Versorgungsgesetzes ist dem Vernehmen nach noch strittig: In den parallelen Verhandlungen der Koalitionsfraktionen mit Rösler wird offenbar unter anderem darüber diskutiert, ob Ärzte Geld erhalten, wenn sie in überversorgten Gebieten ihre Praxis aufgeben. Die Koalition will Ärzten zudem garantieren, dass sie einige Jahre nach einem Einsatz in der Provinz ihren Sitz wechseln können. Kliniken sollen Patienten vermehrt ambulant behandeln. Krankenkassen sollen zudem schneller Facharzttermine vermitteln.

Im Versorgungsgesetz verankert werden sollen zudem Regelungen für die Neugründung von medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Die Gründung von MVZ durch Kliniken und Investoren wird versperrt. MVZ dürfen künftig nur als Personengesellschaften oder als GmbH gegründet werden. Die Anteilsmehrheit soll in der Hand eines Arztes liegen, der selbst im MVZ praktiziert.

Besser verzahnt werden soll zudem die Zusammenarbeit von Kliniken und niedergelassenen Ärzten. Um den Landarztberuf wieder attraktiver zu gestalten, sollen Kliniken auf dem Land beispielsweise gegen Bezahlung in den ärztlichen Notdienst eingebunden werden.

Mehr Transparenz im G-BA

In letzter Minute verständigen konnten sich Union und FDP auf eine kurze Passage zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Grundsätzlich solle an den bewährten Entscheidungsstrukturen festgehalten werden. Allerdings sollen die Verfahren daraufhin überprüft werden, "inwieweit sie für Außenstehende und Betroffene die nötige Transparenz, Offenheit und Möglichkeit zur Beteiligung bieten. Dies gilt auch für die Antragsverfahren beim G-BA." Ziel sei, die Akzeptanz der Entscheidung des G-BA zu erhöhen. Insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Nutzenbewertung für Arzneimittel war Kritik an den Entscheidungsstrukturen im G-BA aufgekommen. So seien noch nicht einmal die Mitglieder wichtiger Unterausschüsse des G-BA namentlich bekannt, lautete ein Vorwurf. Die Eckpunkte zum Versorgungsgesetz sehen bislang aber lediglich einen Prüfauftrag vor.

Nun geht das Gesetz in die parlamentarische Beratung. Es soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.



AZ 2011, Nr. 15, S. 8

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