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Recht
Betrug an der Kassenärztlichen Vereinigung = Verlust der Approbation
(bü). Werden einem niedergelassenen Arzt betrügerische Abrechnungen im Umfang von 315.000 Euro nachgewiesen (weswegen der zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde), so kann ihm anschließend auch die Approbation entzogen werden. Das Verwaltungsgericht Lüneburg sah den Arzt "aufgrund seines schwerwiegenden Fehlverhaltens und des großen Tatunrechts zur Ausübung seines Berufes" als unwürdig an. Er habe das Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft stark beeinträchtigt.
(VwG Lüneburg, 5 A 96/09)
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