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- AZ 25/2011
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Recht
Sozialhilfe: Rx-Arzneien kommen notfalls aus dem zweiten Topf
(bü). Benötigt eine arbeitslose Frau, die Arbeitslosengeld II bezieht und an schwerer Neurodermitis leidet, nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Salben, deren Kosten weder von ihrer Krankenkasse noch vom Jobcenter übernommen werden dürfen, so hat sie einen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Sozialamt. Eine andere Rechtsauslegung würde die Frau "nachhaltig in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit" nach Artikel 2 des Grundgesetzes verletzen.
(SG Lüneburg, S 30 AS 398/05)
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