Recht

Hartz IV: Nur eine Krankheit rechtfertigt "Mehrbedarf"

(bü). Bezieher von Arbeitslosengeld II haben nur dann Anspruch auf einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Damit gemeint sind, so das Bundessozialgericht, "ausschließlich krankheitsbedingte Gründe". Der Diabetes mellitus Typ I (wie im zu entscheidenden Fall) rechtfertigt im Regelfall "keinen besonderen Ernährungsbedarf".


(BSG, B 4 AS 100/10 R)



AZ 2011, Nr. 26, S. 4

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