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- AZ 28/2011
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Gesundheitspolitik
Kartellrecht: EU-Kommission lobt Besserung im Pharmasektor
Die Kommission folgert aus dem Rückgang, dass den Herstellern von Originalpräparaten und Generika stärker bewusst geworden ist, welche Arten von Vergleichen Anlass für eine kartellrechtliche Prüfung sein können. Dies sind vor allem die sogenannten "Pay-for-delay"-Vergleiche: Die Generikahersteller erhalten Geld dafür, dass sie nach einem Patentablauf erst mit zeitlicher Verzögerung Generika auf den Markt bringen.
Die EU-Kommission hat auf derartige Geschäftspraktiken schon länger ein scharfes Auge geworfen und hatte bislang einigen Anlass zur Klage. Nun freut sie sich für die Verbraucher, die von den günstigen Arzneimitteln schneller profitieren können.
Insgesamt, so die Kommission, ist die Zahl der Patentvergleiche 2010 jedoch gestiegen. So ermittelte die Behörde im vergangenen Jahr 89 Patentvergleiche zwischen Originalpräparate- und Generikaherstellern. Von ihnen stufte die Behörde aber nur noch drei als wettbewerbsrechtlich problematisch ein. Bei der im Juli 2009 abgeschlossenen Sektoruntersuchung wurden über einen Zeitraum von achteinhalb Jahren insgesamt 207 Vereinbarungen festgestellt, von denen 45 – und damit deutlich mehr – Anlass für eine Prüfung gaben. In den 18 Monaten der ersten Monitoringrunde waren 93 Vereinbarungen – davon neun problematische – gezählt worden.
Kommission will weiter wachsam sein
Die Wachsamkeit der Kommission hindere die Unternehmen also offensichtlich nicht daran, ihre Streitigkeiten erfolgreich im Rahmen der EU‑Vorschriften beizulegen, so die EU-Wettbewerbshüter. "Die Kommission wird weiter darüber wachen, dass die Unternehmen das Kartellrecht beachten und die Markteinführung billigerer Arzneimittel nicht hinauszögern", sagte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.
Für 2012 hat die Kommission ein weiteres Monitoring angekündigt.
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