Recht

Hin- und Herschenken kann zweimal dem Fiskus gut tun ...

(bü). Hat eine Tochter von ihren Eltern ein Hausgrundstück geschenkt bekommen, das sie "zurückschenkt", nachdem der Vater gestorben ist und sie sich bewusst wurde, die mit dem Grundstück verbundenen Kosten dauerhaft nicht tragen zu können, so hat die Mutter Schenkungsteuer (hier in Höhe von 81.884 Euro) zu bezahlen. Das Gegenargument der Tochter, beim Aufsetzen des notariellen Vertrages sei sie nicht davon ausgegangen, dass Schenkungsteuer fällig würde, weil dies die Lebensgrundlage ihrer Mutter – und außerdem ihren Erbanspruch – erheblich beeinträchtigen würde, fand beim Finanzgericht Düsseldorf kein Gehör. Und auch die Tatsache, dass die Mutter ein Nießbrauchsrecht an der Wohnung hatte, die ihr nun wieder geschenkt wurde, änderte am Ergebnis nichts.


(FG Düsseldorf, 4 K 3936/07)



AZ 2011, Nr. 29, S. 6

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