Wirtschaft

Witwen, Witwer und Waisen können mehr hinzuverdienen

Moderate Erhöhung der Grenzwerte für Hinterbliebenenrentner

(bü). Neben der sparsamen Rentenerhöhung zum 1. Juli 2011, an der alle Rentner teilhaben, hält das Gesetz für Bezieher einer Hinterbliebenenrente eine weitere Verbesserung parat: Witwen, Witwer und Waisen können jetzt ein wenig mehr als vorher hinzuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente darunter leidet.

Die Grenzwerte erhöhen sich allerdings nur moderat, und zwar für

  • Witwen und Witwer im Westen von 718,08 Euro auf 725,21 Euro, im Osten von 637,03 Euro auf 643,37 Euro im Monat

  • Waisenrentner im Westen von 478,72 Euro auf 483,47 Euro, im Osten von 424,69 Euro auf 428,91 Euro im Monat.

Für Witwen/Witwer mit Kindern, die noch erzogen werden, steigt der zusätzliche Freibetrag von 152,32 Euro auf 153,83 Euro pro Monat.

Übersteigendes Nettoeinkommen wird nicht in voller Höhe, sondern nur zu 40 Prozent an der Hinterbliebenenrente gekürzt. Errechnet wird das Nettoeinkommen grundsätzlich aus dem Vorjahr, aus dem laufenden Jahr zum Beispiel dann, wenn es um wenigstens zehn Prozent niedriger ist. Angerechnet wird (fast) alles, was neben der Hinterbliebenenrente an Einkommen bezogen worden ist beziehungsweise bezogen wird: Arbeitsverdienst, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Miet- und Zinseinnahmen, ferner eine eigene Rente. Nicht berücksichtigt werden steuerfreie Einnahmen wie das Arbeitslosengeld II, vom Sozialamt gezahlte Grundsicherungsleistungen beziehungsweise Sozialhilfe.

Errechnet wird das anzusetzende Nettoeinkommen nicht individuell, sondern pauschal. Beispiel: Arbeitet zum Beispiel eine Witwe noch und verdient 2000 Euro brutto im Monat, so gilt als zu berücksichtigendes Einkommen ein um 40 Prozent geringerer Betrag, demnach 1200 Euro. Davon wird der Freibetrag von zum Beispiel (gerundet) 725 Euro abgezogen, ergibt 475 Euro. Dieser den Freibetrag übersteigende Satz wird allerdings noch einmal um 60 Prozent gekürzt, also nur in Höhe von 40 Prozent angerechnet. Das ergibt in diesem Fall eine Rentenkürzung um (40% von 475 Euro =) 190,00 Euro pro Monat. Der Witwe verbleiben neben ihrem (individuell gezahlten) Nettoeinkommen somit von ihrer Witwenrente, die (angenommen) 690 Euro monatlich beträgt, 500 Euro.

Eigene Renten werden, bevor es zu einer Anrechnung kommt, um pauschal 13 Prozent (bei Rentenbeginn nach 2010 um 14 Prozent) gekürzt. Ist neben dem normalen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ein Zusatzbeitrag zu zahlen, so werden weitere zehn Prozent von der Rente abgezogen, bevor es ans Anrechnen geht.



AZ 2011, Nr. 32-33, S. 4

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