Recht

KV: Weniger Beiträge für Selbstständige bei sinkendem Einkommen

(bü). Setzt eine gesetzliche Krankenkasse die Beiträge für einen freiwillig versicherten Selbstständigen zunächst lediglich vorläufig fest, weil er noch keinen Nachweis über sein zuvor erzieltes Einkommen vorlegen konnte, so hat die Kasse die Beiträge rückwirkend zu senken, wenn vom Mitglied für die Vergangenheit niedrigere Einkünfte als in dem Jahr davor nachgewiesen werden.


(BSG, B 12 KR 18/09 R)



AZ 2011, Nr. 35, S. 6

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