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- AZ 38/2011
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Gesundheitspolitik
Konsequenz aus EHEC-Epidemie
Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Angestrebt werde zudem eine informationstechnologische Lösung, die "eine bruchlose elektronische Übermittlung der Meldungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren ermöglicht". Bis zum Jahresende werde das Bundesgesundheitsministerium Bundestag und Bundesrat dazu einen Bericht vorlegen. Damit wird die Meldung per Briefpost ausgeschlossen.
Bis zum 27. Juli – zu diesem Datum hatte das RKI die Epidemie für beendet erklärt – waren der Regierung zufolge 4321 EHEC-Erkrankungsfälle gemeldet worden. Davon habe es in 852 Fällen eine Erkrankung an dem sogenannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) gegeben. 50 Patienten seien verstorben.
Im Herbst wird das RKI eine wissenschaftliche Arbeitstagung zum EHEC-Ausbruch ausrichten.
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