Gesundheitspolitik

BMG prüft Zwangsrabatt

Ist der erhöhte Herstellerrabatt bis Ende 2013 zu halten?

BERLIN (ks). Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon vor Monaten aufgefordert, zu überprüfen, ob der von 6 auf 16 Prozent erhöhte Herstellerrabatt für nicht-festbetragsgebundene Arzneimittel vorzeitig zurückzuführen ist. Im BMG hat man nun mit dieser Überprüfung begonnen.

Mit dem GKV-Änderungsgesetz war der Zwangsabschlag zum 1. August deutlich erhöht worden – zudem wurde ein Preismoratorium verhängt. Beide klassischen Kostendämpfungsmaßnahmen sollen bis Ende 2013 laufen – so lange wie noch nie.

§ 130a SGB V bestimmt, dass das BMG die Erforderlichkeit der Abschläge nach Maßgabe der EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie 89/105/EWG) zu überprüfen hat. Die Abschläge sind demnach aufzuheben oder zu verringern, soweit sie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich ihrer Auswirkung auf die GKV, nicht mehr gerechtfertigt sind.

Nachdem der GKV-Schätzerkreis im Oktober seine neuesten Zahlen vorgelegt hat, sieht sich das BMG nun in der Lage, die Überprüfung vorzunehmen. Die Entscheidung werde "zeitnah" erfolgen, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der AZ.



AZ 2011, Nr. 45, S. 2

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