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- AZ 45/2011
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Gesundheitspolitik
BMG prüft Zwangsrabatt
Mit dem GKV-Änderungsgesetz war der Zwangsabschlag zum 1. August deutlich erhöht worden – zudem wurde ein Preismoratorium verhängt. Beide klassischen Kostendämpfungsmaßnahmen sollen bis Ende 2013 laufen – so lange wie noch nie.
§ 130a SGB V bestimmt, dass das BMG die Erforderlichkeit der Abschläge nach Maßgabe der EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie 89/105/EWG) zu überprüfen hat. Die Abschläge sind demnach aufzuheben oder zu verringern, soweit sie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich ihrer Auswirkung auf die GKV, nicht mehr gerechtfertigt sind.
Nachdem der GKV-Schätzerkreis im Oktober seine neuesten Zahlen vorgelegt hat, sieht sich das BMG nun in der Lage, die Überprüfung vorzunehmen. Die Entscheidung werde "zeitnah" erfolgen, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der AZ.
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