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- AZ 46/2011
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Recht
Eine "formale" Ablehnung kostet Gebühren
(bü). Steuerzahler dürfen das Finanzamt um eine "verbindliche Auskunft" angehen, müssen dafür aber (je nach so genanntem Gegenstandswert für den Steuerbürger) Gebühren bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn ein solcher Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird (hier wegen "formeller Unzulänglichkeiten der Antragstellung). Das Hessische Finanzgericht bestätigte die Entscheidung der Behörde, die eine Gebühr von mehreren tausend Euro festgesetzt hatte. Das Argument des Unternehmers, das deutsche Steuerrecht sei derart kompliziert, dass es kostenlos möglich sein müsse, sich beim Finanzamt über die steuerliche Würdigung einer beabsichtigten Maßnahme rückzuversichern, wurde mit dem Argument vom Tisch gewischt, dass das Finanzamt einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand gehabt habe, um den Antrag zu bearbeiten – wenn er dann auch aus formalen Gründen abgelehnt worden sei.
(Hessisches FG, 4 K 3139/09)
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