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- AZ 7/2011
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Gesundheitspolitik
Flach: Überwälzung auf Apotheken nicht hinnehmbar
Flach forderte im Interview mit DAZ-TV die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf, dies der Regierungskoalition mit entsprechenden Zahlen zu belegen: "Wir möchten an dieser Stelle die ABDA ausdrücklich bitten, uns die aktuellen Zahlen zu liefern, damit wir sehen können, wie wirkt es sich aus." Wenn die Koalition jetzt erkenne, dass der Großhandel seine 200 Millionen Euro eins zu eins auf die Apotheken abwälze, "dann ist das nicht im Sinne des Gesetzgebers", sagte Flach weiter: "Natürlich müssen wir genau verfolgen, wie wirkt sich das aus. Das können wir aber nur mit den Zahlen der ABDA."
Flach wies die Kritik zurück, dass die Apotheken überproportional unter der Sparpolitik im Arzneimittelsektor leiden müssten: "Wir haben alle Leistungserbringer beim Sparen erfasst. Uns war von vornherein klar, dass wir auch die Apotheken nicht außen vor lassen konnten." Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, dass der Großhandel die Einsparungen alleine hätte tragen müssen. Es habe aber die berechtigte Sorge der Apotheken gegeben, dass dann der Großhandel die gesamten 400 Millionen Euro auf die Apotheken überwälzen werde. Flach: "Wir haben uns mit der ABDA geeinigt, mit Herrn Becker und Herrn Wolf ausgemacht, dass man es sauber teilt."
Flach schloss nicht aus, im Fall einer Korrektur die gesamte Arzneimittelpreisverordnung zur Disposition zu stellen: "Wenn man erkennt, man muss nochmal Nachsteuern, kann man alles auf den Tisch legen."
Apothekenhonorar soll unangetastet bleiben
Keinen Einfluss nehmen will die FDP-Gesundheitspolitikerin auf die Höhe des Apothekenhonorars: "Die Politik will sich nicht langfristig in dieses Spiel einmischen. Ich bin liberal, ich maße mir nicht an zu überlegen, ob ein Apotheker genug verdient oder nicht." Sie gehe aber davon aus, dass es in zwei Jahren zu entsprechend ausgeglichenen Ergebnissen bei den Verhandlungen über den neuen Apothekenabschlag komme.
Nach dem Scheitern eines gesetzlichen Pick-up-Verbotes stellte Flach eine "untergesetzliche" Einschränkung des Betriebs von Pick-up-Stellen in Aussicht. Sie forderte die ABDA auf, Vorschläge für eine solche Regelung vorzulegen. Ob das in der Apothekenbetriebsordnung geschehe oder in einem anderen Gesetz sei egal. Flach: "Wichtig ist, dass wir den Versandhandel an der Stelle mit Auflagen versehen." Denn der Apotheker biete seine wertvollen Dienste an und "der Versandhandel geht darüber hinweg, weil er das nicht muss. An dieser Stelle können wir gesetzgeberisch Nachsteuern. Das wollen wir in Partnerschaft mit den Apotheken machen."
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