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- AZ 7/2011
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Recht
Wer vom Finanzamt außer der Reihe "was wissen will", muss löhnen
(bü). Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die 2007 eingeführte Gebührenpflicht für die Erteilung einer "verbindlichen Auskunft" mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es bestehe aus rechtsstaatlichen Gründen keine Verpflichtung der Finanzbehörden, für Steuerzahler dessen beabsichtigte "Gestaltung eines Sachverhalts" kostenfrei steuerrechtlich zu prüfen. (Hier ging es um die Neustrukturierung eines Unternehmens.) Mit der verbindlichen Auskunft erbringe das Finanzamt eine "konkrete Dienstleistung, die außerhalb der eigentlichen Hauptaufgabe – der Besteuerung von Einkünften – anfalle. Der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand und der damit für den Steuerzahler verbundene Vorteil dürfe durch die Erhebung einer Gebühr ausgeglichen werden. Die "Komplexität des geltenden Steuerrechts" führe zu keinem anderen Ergebnis.
(FG Münster, 3 K 722/08 S)
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