Wirtschaft

Der Preis im Schaufenster "zählt" nicht

Ein Umtausch ist auch ohne Kassenbon möglich

(bü). "Shoppen" wird manchmal als etwas für die Seele beschrieben. Dabei kann es gerade beim Einkaufserlebnis Ärger mit reduzierter Ware, Taschenkontrollen, zerrissenen Verpackungen geben – Einkäufe können also auch Rechtsfragen aufwerfen – und zwar ...

Muss ich an der Kasse für ein Hemd einen höheren Preis bezahlen, als er im Schaufenster angegeben war?

Ja. Denn im Schaufenster bietet der Händler das Hemd zum Kauf an. Der "Vertrag" darüber wird an der Kasse geschlossen – nunmehr durch das "Angebot" des Kunden, das Hemd kaufen zu wollen und die "Annahme" durch den Händler. Allerdings: Kulante Kaufleute lassen sich bei hartnäckigen Kunden zumindest auf eine Preisreduzierung ein


Muss ich eine Anzahlung leisten?

Jein. Wenn im unterschriebenen Vertrag steht, dass eine Anzahlung zu leisten ist, so hat sich der Kunde daran zu halten. Jedoch zwingt ihn niemand, den Vertrag überhaupt abzuschließen. Unterm Strich sitzt der Händler wohl am längeren Hebel.


Muss ich eine Ware kaufen, wenn ich die Verpackung aufgerissen habe?

Nein. Ein Aufkleber "Das Aufreißen verpflichtet zum Kauf" ist unwirksam, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 6 U 45/00). Doch könnte der Händler Schadenersatz für die "Hülle" verlangen, wenn die Verpackung anschließend nicht mehr zu gebrauchen ist.


Muss ich Ware, die ich reklamieren will, im Originalkarton zurückgeben?

Nein. Niemandem ist es zuzumuten, Verpackungen aufzuheben – denn es kann ja sein, dass erst Monate später reklamiert wird (So auch: Oberlandesgericht Hamm, 11 U 102/04). Allerdings: Die Rückgabe in der Originalverpackung kann Vorteile haben – es ist leichter zu handhaben.


Muss ich eine Zeitschrift kaufen, die ich am Zeitungsstand durchgeblättert habe?

Nein. Niemand muss "die Katze im Sack" kaufen. Der Händler kann aus dem Blättern nicht schließen, dass der Kunde damit schon den "Kaufvertrag" schließen wollte. "Durchblättern" bedeutet allerdings nicht "Durchlesen"


"Wir weisen Sie darauf hin, dass wir an unseren Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen!"

Ist das zulässig? Nein: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass niemand solche stichprobenartigen Kontrollen dulden muss – auch dann nicht, wenn sie per Hinweisschild angekündigt werden. Der BGH wertete die Kontrollen als erheblichen Eingriff "in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht" (Az.: VIII ZR 221/95). Das Personal im Geschäft hat kein eigenes Recht zur Durchsuchung. Nur bei einem Diebstahlsverdacht darf die (vom Marktleiter herbeizurufende) Polizei in die Tasche gucken.


Benötige ich den Kassenbon dazu?

Nein: Auch andere Möglichkeiten, zu beweisen, wo ich den Artikel gekauft habe, müssen akzeptiert werden (beispielsweise der Kontoauszug eines Kreditkartenunternehmens oder Zeugen, die beim Kauf dabei waren).


Ist reduzierte Ware tatsächlich vom Umtausch ausgeschlossen? Nein. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch des Kunden (wie beispielsweise Reparatur oder Ersatzlieferung) besteht auch bei reduzierten Artikeln. Nur für den Fall, dass eine Ware deswegen reduziert war, weil sie einen Mangel hatte, der dem Käufer bekannt war (zum Beispiel ein Fleck in einer Hose), kann die Gewährleistung darauf ausgeschlossen werden. Klemmt jedoch der Reißverschluss plötzlich, so darf das ganz normal reklamiert werden.


Kann der Händler verlangen, dass ich mich mit meiner Beschwerde direkt an den Hersteller wenden muss?

Nein. "Ansprechpartner" ist das Geschäft, das die Ware verkauft hat.



AZ 2011, Nr. 9, S. 5

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