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ADEXA Info
Familiäre Konflikte
Die Familienmediation befasst sich zum Beispiel mit den Themen Trennung und Scheidung, Paar-Mediation, Generationenkonflikt (auch mit Kindern in der Pubertät), Erbauseinandersetzung, Vertragsgestaltung für das private Zusammenleben, Unternehmensnachfolge (bei Besitz eines Familienunternehmens) sowie mit Konflikten in Adoptiv- und Pflegefamilien. Die Mediation beachtet hierbei wechselseitige Verdienste und gewachsene Strukturen.
Ziel der Mediation ist, …… eine tragfähige Grundlage zu schaffen für den künftigen Umgang miteinander, für die gemeinschaftliche Verantwortung in der Gestaltung der gemeinsam gefundenen Regelungen. Die Konfliktpartner bestimmen selbst, über welche Probleme sie sprechen möchten und was sie für die Zukunft regeln wollen. |
Paar-Mediation
Der Mediationsprozess mit Paaren ist geprägt von der persönlichen Beziehung, die die Konfliktpartner zueinander haben: Es geht immer auch um einen gemeinsamen Lebensplan, enttäuschte Erwartungen, die Bedeutung des Partners für die eigene Entwicklung und den Wunsch nach gegenseitiger Fairness.
Andere Themen sind die Vertragsgestaltung in der Partnerschaft oder Ehe oder die Lösung von Konflikten in gemischt-kulturellen Familien.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern geht es häufig um die damit verbundenen Themen Kinder und Geld.
"Streitet euch nicht über uns! Es ist furchtbar, wenn wir bei eurem Streit unsere Namen hören." Children of Divorce, Video, USA 1995 |
Eltern sollten schon in der Trennungsphase eine Mediation in Anspruch nehmen, um rechtzeitig eine destruktive Konfliktlösung zu vermeiden, insbesondere auch, um im Konflikt die Kinder nicht zu instrumentalisieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Verletzungen und Enttäuschungen der Beteiligten sich verfestigen, was wiederum eine außergerichtliche Einigung sehr erschweren oder sogar unmöglich machen kann.
Was zu regeln ist
Es gibt aber auch Paare, die erst nach einer längeren Trennungsphase in der Lage sind, gemeinsam konstruktiv Lösungen in einer Mediation zu erarbeiten.
"Jenseits von Richtig und Falsch liegt ein Ort, dort treffen wir uns." Dschalal ad-Din ar-Rumi |
Getrennt lebende Paare vereinbaren zum Beispiel Regelungen
- zum Unterhalt: Wer zahlt was?
- zum Umgangsrecht: Wann ist das Kind wo? (Hauptwohnsitz, Ferien usw.)
- zu Umgangsformen: Negative Äußerungen gegenüber den Kindern über den getrennten Partner sind zu unterlassen.
- zum gemeinsamen Eigentum: Verkauf oder wer zahlt wen aus? Wohnrecht?
Im nächsten Teil unserer Serie geht es u. a. um den Unterschied zwischen einer Mediation und einer Paarberatung.
Anja Borstelmann, Hamburg
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
www.anja-borstelmann.de
www.elblaw.de
DAZ 2011, Nr. 13, S. 139
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